Am Montag sind die Siebte und Achte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesgesetzblatt erschienen. Damit treten die neuen Regelungen am Dienstag in Kraft. Sie gelten zum Teil mit Übergangszeiten, damit die Sauenhalter Planungssicherheit haben und sich umstellen können.
Laut der Bundesagrarministerium sind die neuen Regelungen ein großer Fortschritt für den Tierschutz in Deutschland, zugleich werde damit Rechts- und Planungssicherheit für die Tierhalter geschaffen. Die wesentlichen Änderungen sind:
- Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum nach einer Übergangszeit von 8 Jahren.
- Mehr Platz für Sauen im Zeitraum nach dem Absetzen bis zur Besamung (mind. 5 m² je Sau) nach einer Übergangszeit von 8 Jahren.
- max. fünf Tage Kastenstandhaltung von Sauen im Abferkelbereich zum Schutz der Ferkel nach einer Übergangszeit von 15 Jahren.
Diese Anforderungen setzen laut BMEL neue Maßstäbe und dürften innerhalb der EU richtungsweisend sein. Um die Landwirte auch bereits vorzeitig bei der Umstellung auf die neuen Verordnungsanforderungen zu unterstützen, hatte Bundesministerin Julia Klöckner im vergangenen Jahr ein neues Investitionsförderprogramm in Höhe von 300 Mio. € für den Stallumbau aufgelegt.