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Neues EU-Tiergesundheitsrecht gestartet

Ab dem heutigen Mittwoch gilt das neue EU-Tiergesundheitsrecht. Neben der Vereinfachung und Modernisierung des Rechts stehen eine bessere Frühwarnung und Bekämpfung bei Tierseuchen im Fokus.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach einer fünfjährigen Übergangszeit ist am 21. April 2021 das neue EU-Tiergesundheitsrecht in Kraft getreten. Viele der nationalen Gesetze und Verordnungen, welche die Tiergesundheit betreffen werden durch das EU-Tiergesundheitsrecht ersetzt. Durch die Verordnung (EU) 2016/429 ändern sich die Tiergesundheitsvorschriften vor allem im Hinblick auf die Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen.

Die neuen EU-Regelungen sind ab dem 21. April 2021, in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar anzuwenden. Konkret handelt es sich dabei laut BMEL um:

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  • die Verordnung (EU) 2016/429 („Tiergesundheitsrecht“) des Europäischen Parlaments und des Rates. Sie ist die „Basisverordnung“ des neuen EU-Tiergesundheitsrechts.
  • weitere ergänzende Delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen zur konkreteren Ausgestaltung der in der Basisverordnung erlassenen Regelungen u. a.
  • zur Überwachung von Tierseuchen, zu Seuchentilgungsprogrammen und zur Erlangung des Status „frei“ von einer bestimmten Tierseuche,
  • zur Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen sowie zur Anwendung von Tierimpfstoffen,
  • zur Registrierung und Zulassung von Betrieben sowie zur Rückverfolgbarkeit und zu Verbringungen innerhalb der EU und
  • zum Eingang in die EU und zur Ausfuhr.

Das ist neu

Im Grundsatz werden die Bestimmungen des bisher geltenden Rechts in das neue EU-Tiergesundheitsrecht übernommen. Neu ist unter anderem eine stärkere Betonung des risikoorientierten Ansatzes, die Priorisierung und Kategorisierung von Tierseuchen, eine hohe Flexibilität bei der Auswahl von Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung und mehr Vorbeugung und größere Bedeutung der Biosicherheit.

Die zuständigen Behörden der Länder sind für die Durchführung der Vorschriften des Tiergesundheitsgesetzes, der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich dieses Gesetzes zuständig.

Infos zu dem neuen Recht von Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter (ADT), Dr. Hans-Peter Schons, finden Sie hier.

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