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Moderner

Neues Tiergesundheitsrecht ab 21. April

Tierzucht-Verbandschef Dr. Hans-Peter Schons erklärt, was sich im EU-Tiergesundheitsrecht ab Ende April ändert.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Tiergesundheitsrecht der Europäischen Union soll moderner und einfacher werden. Bereits im März 2016 ist deshalb mit der EU-Verordnung VO 2016/429 ein einheitlicher Rechtsrahmen in Kraft getreten, in dem alte und neue Bestimmungen gebündelt wurden und der nach fünfjähriger Übergangszeit am 21. April 2021 endgültig in den Mitgliedstaaten zur Anwendung gelangen muss.

Wie der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter (ADT), Dr. Hans-Peter Schons im Rahmen der Fachmesse EuroTier erläuterte, wird neben der Vereinfachung und Modernisierung des Tiergesundheitsrechts auch angestrebt, eine bessere Frühwarnung und Bekämpfung bei Tierseuchen zu ermöglichen. Unter anderem wurde hierfür in der Verordnung eine klarere Aufgabenteilung zwischen Halten, Tierärzten und Behörden definiert, beispielsweise bei Meldepflichten und der Überwachung.

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Ein stärkerer Fokus werde auf die Prävention von Tierseuchen gelegt, da diese zu großen wirtschaftlichen Verlusten führen könnten. Neu seien zudem strengere Regeln in Bezug auf Antibiotikaresistenzen.

Laut Schons besteht die Verordnung aus neun Teilen, beispielsweise zum Anwendungsbereich, den Anzeigepflichten, Bekämpfungsmaßnahmen oder Handelsrestriktionen, die für alle Krankheiten gelten und nicht mehr wie bisher in EU-Richtlinien für einzelne Tierseuchen geregelt sind. Für Tierhalter wichtig seien vor allem die Bestimmungen im Anwendungsbereich, wo insgesamt 63 Tierseuchen in der Verordnung gelistet seien. Diese wurden Schons zufolge in fünf Kategorien aufgeteilt, die sich vor allem in der Dringlichkeit der Bekämpfung und Tilgung unterscheiden.

Neu sei ebenfalls, dass den Tierhaltern im EU-Recht Zuständigkeiten für die Tiergesundheit zugewiesen würden, beispielsweise bei der Biosicherheit. In Teil zwei der Verordnung zu Meldungen und Überwachung würden die Tierhalter verpflichtet, dass sie die Gesundheit und das Verhalten ihrer Tiere beobachten müssten. In Abhängigkeit vom Krankheitsrisiko müssten die Tierhalter zudem ihren Bestand von einem Tierarzt regelmäßig untersuchen lassen.

Das neue Tiergesundheitsgesetz in der EU ist laut Schons im internationalen Kontext auf Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO) und der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) abgestimmt. Sämtliche Regelungen der unmittelbar geltenden EU-Verordnung seien in das nationale Tiergesundheitsrecht zu übernehmen.

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