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Niedersachsen fördert Güllelager mit 10 Mio. €

Das Land Niedersachsen stellt zehn Millionen Euro für Investitionen in Lagerstätten von Gülle, Jauche oder Festmist zur Verfügung. Anträge können Landwirte ab 11. Juni 2019 stellen. Die Maßnahme soll die Herausforderungen, die mit der Einhaltung der Düngeverordnung einhergehen, unterstützen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Förderrichtlinie gab Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast heute bekannt. Die Antragsfrist läuft vom 11. bis 27. Juni 2019. Anträge nimmt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen entgegen. Folgende Eckpunkte sind laut dem Landwirtschaftsministerium für die Förderung zu beachten:

  • Förderfähig sind separate Baukörper zur Lagerung von Gülle, Jauche und Festmist sowie die erforderlichen Nebenbestandteile und Nebenkosten.
  • Zuwendungsempfänger sind landwirtschaftliche Unternehmen. Betriebe mit mehr als 2,0 Großvieheinheiten pro Hektar (GV/ha) werden nur gefördert, wenn die Verbringung des Dunganfalls des über 2,0 GV/ha hinausgehenden Viehbesatzes auf Grundlage von Abnahmeverträgen gewährleistet ist.
  • Der Fördersatz beträgt 35 Prozent, für Junglandwirte 40 Prozent.
  • Die Investition muss sich auf mindestens 25.000 Euro netto belaufen. Maximal förderfähig sind Kosten von 200.000 Euro. Die Errichtung darüber hinausgehender Lagerkapazitäten steht der Förderung nicht entgegen.
  • Prosperitätsgrenze (Summe der positiven Einkünfte): 150.000 Euro bzw. bei Ledigen 120.000 Euro.
  • Falls die Baugenehmigung nicht wie vorgesehen mit dem Antrag vorgelegt werden kann, ist sie nachzureichen. Eine Bewilligung kann erst nach Vorlage erteilt werden, was aber noch 2019 erfolgen muss.
  • Maßnahmen, die bereits begonnen wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Der Verwendungsnachweis mit Auszahlungsantrag ist bis zum 1.11.2020 vorzulegen.

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