Nach Informationen aus Fachkreisen fordert die NBank bisher in einzelnen Fällen Stellungnahmen zu den beantragten Hilfen. „Es soll jetzt noch mal explizit für den Einzelfall begründet werden, warum Corona die Ursache für den Umsatzrückgang ist. Allgemeine Begründungen, die seinerzeit bei der Antragstellung zu den Überbrückungshilfen gemacht wurden, etwa ,Schweinestau‘ oder ,Marktgeschehen‘, reichen nicht aus und werden nicht akzeptiert“, berichten Steuerberater.
Überbrückungshilfen bei Umsatzeinbruch
Zum Hintergrund: Unternehmen, die in der Zeit von November 2020 bis Juni 2021 Corona-bedingt einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % verglichen mit dem jeweils gleichen Monat im Jahr 2019 erlitten, waren berechtigt, Überbrückungshilfen zu beantragen. Die konkrete Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Höhe des Umsatzrückgangs im Vergleich zum Vorjahresmonat. Als Bewilligungsstellen sind in NRW die Bezirksregierungen zuständig. In Niedersachsen ist es die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen, kurz NBank.
Widerspruch einlegen
„Der Bund hat die Hilfen aber unter den Vorbehalt einer Schlussabrechnung gestellt. Schweinehalter haben dann Anspruch, wenn ihre Umsatzrückgänge ausschließlich Corona-bedingt waren“, sagt eine Sprecherin der NBank. Einzelne Schweinemäster in Niedersachsen erhielten bereits einen Ablehnbescheid. In konkreten Einzelfällen wird der gesamte Anspruch abgelehnt – die Rede ist von bis zu mehr als 100.000 €. „Begründet wird die Vollablehnung pikanterweise damit, dass es sich nicht um Corona-bedingte Rückgänge handelt“, heißt es aus Fachkreisen. Der Betrag ist innerhalb von sechs Monaten zurückzuzahlen. Die NBank will nach eigenen Angaben Ratenzahlungen ermöglichen. Steuerberater kündigten an, Mandanten zu raten, Widerspruch einzulegen oder zu klagen.
Was ist mit NRW?
Wie es weitergeht, ist offen. Zurzeit prüft die NBank die Schlussabrechnungen. „Dabei ergeben sich sowohl Nachzahlungen wie auch Rückforderungen daraus, dass die Corona-Wirtschaftshilfen auf der Basis von prognostizierten Umsatzrückgängen und Fixkosten beantragt wurden“, so die Sprecherin.
Was Landwirte in NRW betrifft, bleibt abzuwarten, wie sich die Bezirksregierungen positionieren. Nach unseren Informationen liegen noch keine Schlussabrechnungen für landwirtschaftliche Unternehmen vor. In Einzelfällen wurden Anträge bereits bei der Beantragung der Hilfen aufgrund des fehlenden Umsatzrückgangs nicht bewilligt.