Niedersachsen stellt Landwirten erneut Fördermittel für freiwillige Leistungen zur Verbesserung des Tierwohls zur Verfügung. Ab sofort startet das diesjährige Antragsverfahren für die Förderung von besonders tiergerechten Haltungsverfahren von Nutztieren.
Bis zum 15. Mai 2020 können Anträge auf Teilnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht werden. Die Förderung soll einen zusätzlichen Anreiz zur freiwilligen und vorzeitigen Umsetzung der „Niedersächsischen Nutztierhaltungsstrategie / Tierschutzplan 4.0“ schaffen.
Mit den Tierwohl-Maßnahmen sollen Betriebe gefördert werden, die Sauen, Ferkel oder Mastschweine besonders tiergerecht halten. Dazu zählt insbesondere, auf das Kupieren, also das Kürzen, der Schweineschwänze zu verzichten bzw. die Haltungsbedingungen so zu verbessern, dass die Ringelschwänze der Tiere intakt und unversehrt bleiben. Durch die Förderung sollen die teilnehmenden Betriebe ihren dafür erforderlichen Mehraufwand entlohnt bekommen.
Die Tierwohlmaßnahmen sind einjährige Förderprogramme. Antragsteller können sich also in jedem Jahr neu entscheiden, ob sie an der Förderung teilnehmen. Die Antragsformulare und weitere Informationen sind auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer (LWK) und beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) unter www.tierwohl.niedersachsen.de verfügbar.
Für das nun startende Antragsverfahren wird eine Summe von mindestens 8 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Nach Prüfung der Anträge und dem Bewilligungsverfahren beginnt der Förderzeitraum ab dem 1. Dezember 2020.
Am Verfahren 2019, das noch bis Ende November 2020 läuft, beteiligen sich derzeit mehr als 220 Betriebe. Bewilligt wurde eine Förderung für mehr als 770.000 Schweine (337.000 Mastschweine, 432.000 Ferkel und 4.400 Sauen). Dies entspricht einer Fördersumme von etwa 8 Mio. Euro.