Nachdem sich in den Niederlanden zwölf Minister und Staatssekretäre drei Monate mit dem Stickstoffproblem des Landes befasst haben, ist nun ein neues „Startpaket“ das Ergebnis. Viel Neues präsentierte Agrarministerin Femke Wiersma am vergangenen Freitag indes nicht. Es wird an bereits früher genutzten Maßnahmen zur Stickstoffreduktion festgehalten. Die Stickstoffemissionen der Landwirtschaft sollen durch Reduzierung der Tierbestände und Hofaufgaben gesenkt werden. Die Koalitionäre verständigten sich darauf, Geld für ein neues Aufkaufprogramm für landwirtschaftliche Betriebe auf den Weg zu bringen.
Neue Pufferzone um Naturschutzgebiete
Neu ist das Vorhaben, rund um die Naturschutzgebiete De Peel und De Veluwe Pufferzonen von 250 Metern einzurichten. Die dort rund 1.800 landwirtschaftliche Betriebe sollen ihre Emissionen deutlich reduzieren müssen oder ganz aufhören.
Einig wurden sich die Koalitionäre darüber, die Frist für die Stickstoffreduzierung zu verschieben. Gemäß geltendem Umweltgesetz müssten die Emissionseinsparziele bis 2030 erreicht werden. Nun ist der Plan, dass die Landwirtschaft fünf Jahre später, also erst 2035, 42 bis 46 % weniger Stickstoff ausstößt als im Jahr 2019.
Milliardenschweres Etat
Um die dazu erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, müssen Milliarden Euros aus der Staatskasse fließen. Experten beziffern allein den Bedarf zur Entschädigung der Bauern auf bis zu 7 Mrd. €. Die Koalitionäre verständigten sich jetzt auf zunächst 2,2 Mrd. €. Der betreffende Betrag müsste bei den Etatberatungen der Koalition im Sommer bereitgestellt werden. Dann sollen auch konkrete Maßnahmen beschlossen werden.
Regierung will Urteil anfechten
Schließlich kündigte Wiersma an, die Regierung werde gegen das Urteil des Haager Bezirksgerichts zur Stickstoffpolitik Berufung einzulegen. Darauf hatte der niederländische Bauernverband (LTO) wiederholt gepocht. Das Gericht hatte nach Klage von Greenpeace die Regierung Anfang dieses Jahres dazu aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Stickstoffemissionen in mindestens 50% der Naturschutzgebiete bis Ende 2030 so gesenkt werden, dass dort der zugelassene Grenzwert nicht länger überschritten wird. Die Richter hatten festgestellt, dass sich die Natur in einem schlechten Zustand befinde.