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Corona-Konjunktur-Programm

NRW: 5 Mio. € für mehr Tierwohl

Landwirte aus NRW können ab sofort Zuschüsse für spezielle Investitionen zum Tierwohl beantragen. Gefördert werden beispielsweise Beratungsdienstleistungen für Sauenhalter und das mobile Schlachten.

Lesezeit: 2 Minuten

Nordrhein-Westfalen will im Rahmen des Corona-Konjunktur-Programms die Tierwohlmaßnahmen in landwirtschaftlichen Betrieben deutlich stärken. „Mit insgesamt 5 Mio. € wollen wir unter anderem Investitionen in tierwohlgerechte Ställe unterstützen sowie Beratung und Forschung fördern", erklärte die Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser am Montag bei der Fachtagung "Landwirtschaft 2030". Die Agrarmärkte sind durch die Corona-Pandemie zum Teil erheblich negativ beeinflusst worden. Insbesondere beim Schweinefleisch ist es zu einer drastischen Preissenkung gekommen. Von den Fördermaßnahmen sollen schnelle konjunkturelle Impulse für die Branche ausgehen.

Konkrete Fördermaßnahmen, die über den Direktor der Landwirtschaftskammer NRW umgesetzt werden, sind:

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  • Kleine bauliche Maßnahmen wie z.B. Vorrichtungen für Beschäftigungsmaterial oder Kühlsysteme in den Ställen sollen in der Schweine- und Rinderhaltung zu mehr Tierwohl beitragen.
  • Beratungskonzepte: Für Sauenhalter werden durch das Programm Beratungsdienstleistungen zur Erfüllung der neuen baulichen Anforderungen an eine tiergerechte Haltung unterstützt: Das Land Nordrhein-Westfalen beteiligt sich mit bis zu 2.000 € an den zuwendungsfähigen Nettoausgaben pro durchgeführter Beratung. Förderfähig sind Beratungskonzepte zur Umstellung der Sauenhaltung im Deckzentrum auf Gruppenhaltung, zur Neugestaltung der Abferkelbuchten, zur Erhöhung des Platzangebotes oder zur Ermöglichung von Außenklimareizen.
  • Mobile Legehennenställe: Nordrhein-Westfalen hat im Bereich der Ei-Erzeugung einen Selbstversorgungsgrad von rund 30 %. Die Förderung stärke die regionale Erzeugung unter artgerechten Haltungsbedingungen.
  • Mobiles Schlachten: Darüber hinaus soll auch das (teil)mobile Schlachten gefördert werden. Durch diese Maßnahme soll in Pilotprojekten ein größtmögliches Maß an Tierwohl bis zur Schlachtung des Tieres erprobt werden. Der Vorteil: Das Tier kann bis zum Schluss in der Herde verbleiben und muss nicht zum Schlachtbetrieb transportiert werden. Dies stärke zudem regionale Kreisläufe. Gegenstand dieser Fördermaßnahme seien Anschaffungen, die im Zusammenhang mit (teil-)mobiler Schlachtung stehen. Sie wird beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz durchgeführt.

Abgerundet werde das NRW-Konjunkturprogramm mit der Unterstützung von Forschungsvorhaben, die Grundlagen für eine Verbesserung des Tierwohls legen. Geplant sind derzeit zwei Arbeiten zur Lage in Kälberbetrieben sowie zum Abbau von Antibiotika in Wirtschaftsdüngern. Die Forschungsvorhaben seien wichtige Bausteine, um die im Rahmen der Nutztierstrategie verfolgten Zielsetzungen zu erfüllen. Sie sollen das Verständnis der Zusammenhänge zwischen Nutztierhaltung, Tierwohl und Tiergesundheit verbessern.

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