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Afrikanische Schweinepest

NRW: ASP-Früherkennungsprogramm läuft weiter

In einer Mail an die Veterinärämter hat das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf kurz vor Weihnachten klargestellt, dass das ASP-Früherkennungsprogramm in NRW fortgeführt wird.

Lesezeit: 3 Minuten

Entwarnung für die Schweinehalter in Nordrhein-Westfahlen. Das Programm zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird auch nach dem 1. April 2021 fortgesetzt. Das hat das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium (MULNV) am Tag vor Heiligabend in einer E-Mail an die Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte klargestellt.

Verwirrung unter Landwirten und Tierärzten

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In den Wochen vor Weihnachten war es zur Verunsicherung unter Landwirten und Tierärzten in NRW gekommen. Etliche Schweinehalter, die bereits freiwillig am ASP-Früherkennungsprogramm teilnehmen, bekamen von ihren Hoftierärzten plötzlich zu hören, dass die wöchentlichen Blutproben bei den Falltieren nicht mehr erforderlich seien, da das Programm vermutlich ab April 2021 eingestellt werde. Das neue EU-Tiergesundheitsrecht, dass dann in Kraft trete, sehe solche Vorab-Untersuchungen nicht mehr vor. Diese Info war von den Kreisveterinären an die Hoftierärzte weitergegeben worden.

Hintergrund: Seit Juni 2020 können Schweinehalter in NRW per Erlass an einem freiwilligen ASP-Früherkennungsprogramm teilnehmen. Ziel ist das Erlangen eines ASP-Status. Dieser ASP-Status ermöglicht es den Betrieben, vermarktungsfähig zu bleiben, falls sie infolge eines ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen in ein Gefährdetes Gebiet rutschen. Sie können aufgrund der Anerkennung als ASP-Status-Betrieb weiterhin ihre Schweine vermarkten, ohne dabei auf ein aktuelles ASP-Untersuchungsergebnis angewiesen zu sein.

Betriebe sollen vermarktungsfähig bleiben

Das Früherkennungsprogramm soll dafür sorgen, dass die teilnehmenden Schweinehalter im Fall einer ASP-Sperre ohne längere Wartezeiten vermarktungsfähig bleiben. Zudem soll es Tierärzte und Untersuchungslabore in viehdichten Regionen im Krisenfall entlasten und den Veterinärbehörden zudem als ASP-Frühwarnsystem für die Hausschweinebestände dienen. top agrar hat darüber in der Dezemberausgabe 2020 ausführlich berichtet.

Um Klarheit über die Zukunft des ASP-Früherkennungsprogramms zu erhalten, hatte Düsseldorf beim Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) schriftlich nachgefragt. Die Antwort kam kurz vor Weihnachten. Auf Anfrage von top agrar teilte das MULNV daraufhin am 23. Dezember mit, dass das ASP-Früherkennungsprogramm und die Untersuchungen in Nordrhein-Westfalen fortgesetzt werden. Die erforderlichen amtstierärztlichen Kontrollen der Einhaltung der Biosicherheitsvorgaben in den teilnehmenden Betrieben sollen auch zukünftig gebührenfrei und im Rahmen der üblichen Schwerpunkt- und Fachrechtskontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben fortgesetzt werden.

Keine Blutprobennahme durch den Landwirt

Auch an der Häufigkeit der erforderlichen klinischen Untersuchungen, zweimal jährlich im Abstand von vier Monaten, werde sich vermutlich nichts ändern. Eine klare Absage erteilte Düsseldorf hingegen dem Vorschlag, dass die Schweinehalter die wöchentlich fälligen Blutproben bei den Falltieren selbst durchführen könnten. Und auch für die Integration der notwendigen klinischen Bestandsuntersuchungen in die Bestandsbetreuung durch die Hoftierärzte sieht man im MULNV derzeit keine Chance.

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