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NRW-Erlass zum Kupierverzicht

In puncto Schwanzkupieren zieht die EU-Kommission die Daumenschrauben an. Auf Druck der EU-Kommission sollen die Mitgliedsstaaten beim Verzicht auf das Schwanzkupieren vorankommen. Nachdem im Februar 2018 ein EU-Audit in Deutschland stattfand, wurden Deutschland und die anderen Mitgliedsländer aufgefordert, einen konkreten Aktionsplan vorzulegen.

Lesezeit: 2 Minuten

In Deutschland wurde ein Entwurf des Aktionsplans erarbeitet, dem die Agrarminister der Länder bereits im September zugestimmt haben. Der Aktionsplan soll zum 1. Juli 2019 „scharf geschaltet“ werden, berichtet die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN). Er sieht vor, den Anteil unkupierter Schweine in Deutschland schrittweise zu erhöhen. Zudem geht es darum, die Unerlässlichkeit des Schwanzkupierens im Einzelfall plausibel und nachweislich für den jeweiligen Betrieb zu begründen und zu dokumentieren sowie die ergriffenen Maßnahmen gegen das Schwanzbeißen darzulegen. Damit bleibt es bei den bisherigen Vorgaben, allerdings werden diese von den Amtsveterinären nun stärker ins Visier genommen.

Nach Angaben ISN bleiben den Schweinehaltern zwei Handlungsoptionen: Die erste Option sehe vor, zunächst weiter zu kupieren und Verletzungen durch entsprechende Maßnahmen auf ein geringes Niveau (< 2%) zu reduzieren. Zusätzlich sollte eine jährliche Risikobewertung durchgeführt werden und zweimal im Jahr die Häufigkeit der Schwanz- und Ohrverletzungen stichprobenartig erhoben werden. Die zweite Handlungsoption besteht darin, bei einem Teil der Schweine auf das Kupieren zu verzichten. Die empfohlenen Schritte umfassen eine Kontrollgruppe mit unkupierten Tieren, eine Risikobewertung sowie Optimierungsmaßnahmen. Gelingt die Reduzierung der Schwanz- und Ohrverletzungen in Option 1 könne der Betrieb in den Kupierverzicht einsteigen. In Option 2 hätte der Betrieb die Möglichkeit, den Anteil unkupierter Tiere schrittweise zu erhöhen.

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Die Umsetzung des Aktionsplans liegt in der Hand der Länder. Als erstes Bundesland hat jetzt NRW einen Erlass veröffentlicht. Darin wird den Tierhaltern empfohlen, bis zum 1. Juli 2019 eine gültige Tierhaltererklärung bei der zuständigen Veterinärbehörde vorzulegen.

Aktuell finden Gespräche mit den Niederlanden und Dänemark statt, um auch die Importferkel einzubeziehen. Der NRW-Erlass sieht vor, dass auch Importferkel in die Systematik der Tierhaltererklärung eingebunden werden. Die deutschen Veterinärbehörden sollen dazu Rückmeldungen an die zuständigen Behörden im Herkunftsland geben.

Die ISN nennt den Aktionsplan zum Kupierverzicht einen „dicken Brocken“ für deutsche Schweinehalter. Gleichzeitig bringe der Aktionsplan aber Rechtssicherheit beim Nachweis der Unerlässlichkeit des Kupierens. In jedem Fall müssen nach Ansicht der ISN alle Schweinehalter der EU eingebunden werden, um Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.

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