topplus Afrikanische Schweinepest

NRW startet ASP-Monitoring bei Wildschweinen

Nach ASP-Fällen im Kreis Olpe ruft das Landwirtschaftsministerium zur landesweiten Beprobung erlegter und verendeter Wildschweine auf. Die Jägerschaft spielt dabei eine zentrale Rolle.

Lesezeit: 2 Minuten

Um die weitere Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern, hat das nordrhein-westfälische Landwirtschaftsministerium ein landesweites Monitoring bei Wildschweinen auf den Weg gebracht. Es richtet sich an Jagdausübungsberechtigte und betrifft sowohl erlegte als auch tot aufgefundene Tiere.

Unterstützung durch Jäger

„Die nordrhein-westfälische Jägerschaft leistet wichtige Präventionsarbeit gegen die ASP“, erklärte Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen. Künftig sollen alle erlegten Wildschweine mit einer Blutprobe und tot aufgefundene Tiere mit einer Tupferprobe beprobt werden.

Das notwendige Material stellen die Kreise und kreisfreien Städte bereit. Die entnommenen Proben werden zur Untersuchung auf ASP weitergeleitet – die Kosten übernimmt das Land.

Dank und Appell der Ministerin

Ministerin Gorißen rief die Jägerschaft auf, sich aktiv am ASP-Monitoring zu beteiligen: „Bitte sorgen Sie weiterhin landesweit für regulierte Wildschweinbestände und helfen Sie uns, diese hoch ansteckende Tierseuche zu bekämpfen.“

Die Bejagung von Schwarzwild ist in NRW ganzjährig erlaubt – mit Ausnahme der aktuell ausgewiesenen „infizierten Zone“ in Teilen des Sauerlands.

ASP-Fälle im Kreis Olpe: Allgemeinverfügungen in Kraft

Anlass für die Maßnahme sind fünf nachgewiesene ASP-Fälle bei Wildschweinen im Kreis Olpe. Am 17. Juni 2025 informierte Ministerin Gorißen gemeinsam mit Landrat Theo Melcher über die Lage vor Ort. Die Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein haben infolgedessen per Allgemeinverfügung eine „infizierte Zone“ festgelegt.

In diesen Gebieten gelten strenge Regeln: Wege dürfen nicht verlassen, Hunde nicht frei geführt werden. Ziel ist es, die Wildschweinpopulation nicht unnötig zu beunruhigen. Die genauen Restriktionszonen und Vorgaben sind den Allgemeinverfügungen der betroffenen Kreise zu entnehmen.

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