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„Nutztierhaltungsverordnung bedroht meine Existenz“

Sauenhalter Felix Kampmann aus dem Sauerland fordert die Mitglieder des Bundesrates auf, dem jetzigen Entwurf nicht uneingeschränkt zuzustimmen. Er sieht seinen Betrieb gefährdet.

Lesezeit: 3 Minuten

Am Freitag will der Bundesrat die Neufassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) verabschieden. Felix Kampmann, 28-jähriger Ferkelerzeuger mit 550 Sauen aus dem Sauerland, sieht in dem Ende Januar vom Agrarausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eine existenzielle Bedrohung für seinen Betrieb. Im Vorfeld der Abstimmung erklärt der junge Unternehmer gegenüber top agrar, welche Probleme auf ihn und Berufskollegen zukämen, sollte die Länderkammer den Entwurf in der jetzt vorliegenden Form annehmen.

Lange Übergangsfristen nötig

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Problem Nr. 1: Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz fordert, dass das Magdeburger Urteil, nachdem Sauen ihre Gliedmaßen im Kastenstand uneingeschränkt ausstrecken können müssen, sofort in ganz Deutschland umgesetzt wird. Für meinen Betrieb hieße das, dass ich zusätzlich zu den erst im Jahr 2018 investierten 1,2 Mio. € nochmals viel Geld in den erneuten Stallumbau investieren müsste. Das ist nicht zu finanzieren! Es ist auch keine Lösung, jede zweite Bucht freizulassen, denn Reservebuchten stehen nicht zur Verfügung. Als Unternehmer fordere ich daher, die ursprünglich geplanten Übergangsfristen zu berücksichtigen. Nur bei Übergangsfristen von mindestens 15 oder 20 Jahren können wir Sauenhalter weiterhin erfolgreich wirtschaften.

Unterschiedlich große Abferkelbuchten sinnvoll

Problem Nr. 2 sind für viele Praktiker die geplanten Änderungen in puncto Größe der Abferkelbucht. Die jetzt einheitlich geforderten 7 m2 uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche für alle Buchten sind zu viel des Guten. Im Rahmen meiner Projektarbeit an der FH Soest habe ich über 60 Sauen vermessen. Dabei zeigte sich, dass 7 m2 per se übertrieben sind. Eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von 3,2 bis 3,6 m² reicht völlig aus. Hieraus resultieren je nach Bucht Gesamtbuchtengrößen zwischen 5 und 7 m². Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass der Bewegungsbereich zur Größe der Sau passt. Laut meinen Ergebnissen sollte der Durchmesser des uneingeschränkt verfügbaren Bewegungsbereichs für Jungsauen 1,4 m betragen, für mittlere Sauen reichen 1,5 m und bei großen Tieren sind 1,6 m passend.

Variable Fixierdauer im Abferkelstall

Das dritte große Problem des Entwurfs ist die generell vorgesehene Fixierung von fünf Tagen in der Abferkelbucht. Unsere zweijährigen, praktischen Erfahrungen mit Bewegungsbuchten zeigen, dass die Fixierdauer individuell an jede Sau und die Vitalität der Ferkel angepasst werden muss. Der Tierhalter muss in Zukunft selbst beurteilen können, ab wann die Bucht geöffnet werden kann und wann sie besser geschlossen bleibt. Nur dann ist der bestmögliche Schutz der kleinen Ferkel gewährleistet. Bei der Entscheidung sind der Charakter der Sau (legt sie sich vorsichtig hin?), die Vitalität der Ferkel (sind die Ferkel schon flink genug, um der Sau auszuweichen?) und das Liegeverhalten der Ferkel (liegen sie im Ferkelnest oder aufgrund z.B. hoher Außentemperaturen im Aktivbereich der Sau?) zu berücksichtigen.

Auf Erfahrungen der Landwirte setzen

Als Junglandwirt appelliere ich an die Mitglieder des Bundesrates, die vorgelegten Empfehlungen des Agrarausschusses abzulehnen! Andernfalls sehe ich die Gefahr, dass viele Schweinehalter in der Sauenhaltung keine Zukunft mehr sehen und aussteigen. Wir müssen in der Gesetzgebung dringend mehr Fingerspitzengefühl walten lassen, denn kein Gesetz kann das geschulte Auge und die Erfahrung des Landwirts ersetzen.

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