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Otte-Kinast: „Tierschutz mit moderner Technik unterstützen!“

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben gestern gemeinsam einen Entschließungsantrag zur kameragestützten Videoüberwachung von Schlachthöfen in den Bundesrat eingebracht.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach Tierschutzverstößen in Schlachthöfen hatte Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast im vergangenen Jahr einen „Neustart in den Schlachthöfen“ gefordert und verstärkte Kontrollen sowie eine Videoüberwachung angekündigt. Gestern brachten Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gemeinsam einen entsprechenden Entschließungsantrag zur kameragestützten Videoüberwachung in Schlachthöfen in den Bundesrat ein. Der hat das Thema zur Beratung an den Agrarausschuss überwiesen. In ihrer Plenarsitzung im März wird sich die Länderkammer voraussichtlich erneut mit dem Thema befassen, um den Bund dann zu einem Gesetzgebungsverfahren aufzufordern.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast hat die Initiative gestern inhaltlich im Bundesrat vorgestellt. Dabei definierte sie klar das Ziel: „Viedeoüberwachung sichert den Prozess vom Viehanhänger bis zum Haken. Ich bin davon überzeugt, dass der Bund die gesetzlichen Grundlagen schafft, damit wir den Tierschutz mit modernster Technik unterstützen können.“

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Durch die Einführung kameragestützter Überwachungssysteme werde jedoch eine Reihe von Rechtsbereichen berührt. Dazu zähle zum Beispiel neben dem Datenschutzrecht auch das Persönlichkeitsrecht von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Schlachthof. Deshalb müsse eine gesetzliche Regelung gefunden werden, die sowohl dem Tierschutzanliegen als auch den Interessen aller Betroffenen Rechnung trage, sagte Otte-Kinast in ihrer Rede vor dem Bundesrat.

Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten begrüßt in einer Presseerklärung eindeutig die Initiative Niedersachsens und Nordrhein-Westfalens. Sie fordert den Bundesrat auf, dem Antrag nach der Beratung im Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz zuzustimmen. Neben Videoaufzeichnungen seien aber auch Schulungen des Personals im Umgang mit Tieren dringend erforderlich. Unerlässlich seien auch die fachgerechte Wartung und Betreuung der Betäubungsgeräte, bessere Bedingungen bei der Anlieferung der Tiere und günstigere bauliche Voraussetzungen zum Treiben der Schlachttiere. Und auch Sanktionen bei schweren Tierschutzverstößen seien Maßnahmen, die so schnell wie möglich angegangen werden müssten.

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