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Parlamentarier wollen schärferes Arbeitsrecht so nicht mittragen

Die Bundesregierung wird es mit ihrem Gesetz für mehr Arbeitsschutz in der Fleischwirtschaft noch schwer haben. In der Union regt sich Widerstand.

Lesezeit: 5 Minuten

Mitte der Woche hattes das Bundeskabinett den Gesetzentwurf mit den verschärften Arbeitsschutzregeln für die Fleischwirtschaft verabschiedet. In dem Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil hatte es zuvor noch kleine Änderungen geben, wie die Ausweitung der von den neuen Regeln ausgenommenen Fleischerhandwerksbetriebe auf 49 Beschäftigte. Nach der Sommerpause stehen die Beratungen in Bundestag und Bundesrat an.

Im Bundestag machen insbesondere Abgeordnete von der CDU/CSU deutlich, dass sie der Schärfe und einigen Details im Gesetzentwurf so nicht zustimmen wollen. „Es ist das Vorrecht des Parlaments, Gesetzentwürfe zu prüfen und – wo nötig – abzuändern“, sagte der zuständige Berichterstatter der Union für das Gesetzesvorhaben, der CSU-Abgeordnete Max Straubinger.

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CSU-Berichterstatter stellt Regelungsbedarf in Frage

Anders als viele andere Kommentatoren zweifelte Straubinger auch das geplante Verbot für Werkverträge in der Schlachtbranche an. „Das Werkvertragsverbot wird von der Schlachtbranche akzeptiert. Sie ist inzwischen selbst aktiv geworden und hat öffentlich einen verbindlichen Flächentarifvertrag vorgeschlagen. Daher stellt sich schon die Frage, ob es hierzu noch einer gesetzlichen Regelung bedarf“, sagte er. Außerdem kritisiert er das geplante Verbot der Arbeitnehmerüberlassung. Damit würde den Firmen die Möglichkeit genommen, im Sommer zur Grillzeit mit zusätzlichen Arbeitskräften Auftragsspitzen abzuarbeiten und die Versorgung sicherzustellen, so Straubinger.

Straubinger stellt sich außerdem hinter die Fleischwirtschaft, die die Verschärfungen allein für ihre Branche als ungerecht zurückweist. „Es ist aus Gründen des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der Berufsfreiheit nicht einzusehen, dass für die Veredelung, Portionierung und Verpackung von Käse etwas anderes gelten soll als für die Veredelung, Portionierung und Verpackung von Wurst“, sagte er.

CDU-Agrarsprecher will Zusammenarbeit weiter ermöglichen

Der Agrarsprecher der Union, Albert Stegemann, sorgt sich darum, dass mit den Regeln „leistungsfähige, wettbewerbsfähige Schlachthöfe in Deutschland“ gefährdet würden. Die Landwirtschaft sei auf diese angewiesen, deren Wettbewerbsfähigkeit dürfe nicht durch übermäßige Auflagen gefährdet werden, argumentierte Stegemann weiter. Eine Regionalisierung der Schlachthofstruktur in Deutschland hält Stegemann für „in kurzer Zeit“ nicht erreichbar. „Wer Fleisch aus der Region genießen möchte, der muss auch weiterhin eine leistungsfähige Schlachthofinfrastruktur in Deutschland ermöglichen“, sagte er. Dazu gehöre, dass Betriebe in der Land- und Ernährungswirtschaft weiterhin die Möglichkeit zur Zusammenarbeit hätten.

CDU-Wirtschaftsrat kritisiert Eingriff in unternehmerische Freiheit

Vehement äußert sich auch der Wirtschaftsrat der CDU gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung. „Der Gesetzesentwurf zum Verbot von Zeitarbeit und Werkverträgen in der Fleischindustrie geht zu weit“, sagte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates. Zeitarbeit und Werkverträge seien für Unternehmer in Deutschland ein zentrales Element, um durch arbeitsteilige Beschäftigung Flexibilität zu erhalten und Spitzen abzufedern, so Steiger.

CDU-Arbeitnehmer befürworten Verbesserungen für die Beschäftigten

Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion Uwe Schummer stellte sich hingegen hinter das vom Kabinett eingebrachte Arbeitsschutzkontrollgesetz. „Bisherige Anläufe zu Verbesserungen, so das Gesetz zum Schutz der Arbeitnehmerrechte in der Fleischindustrie aus dem Jahr 2017, und die nicht eingehaltenen Selbstverpflichtungen der Großunternehmen haben gezeigt, dass es einer klaren Regulierung bedarf. Die Situation ist nicht nur mit Blick auf die Beschäftigten unerträglich. Permanente Fleischskandale der Großschlachtereien bringen auch die gesamte Fleischproduktion in Verruf“, begründete er seine Haltung. Das Verbot von Werkverträgen im Kerngeschäft der Fleischindustrie und eine verstärkte Kontrolldichte werde dafür sorgen, dass es wieder einen fairen Wettbewerb gibt, erwartet Schummer.

AfD prophezeit "verheerende Folgen" für die Nutztierhaltung

In der Opposition äußerte die AfD Skepsis zum Gesetzentwurf des Kabinetts. Der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, forderte die Bundesregierung auf, das Arbeitsschutzkontrollgesetz nochmal grundlegend zu überarbeiten und vorab eine Folgenabschätzung für die heimische Fleischbranche durchzuführen. „Die Folgen für unsere Versorgungssicherheit mit Fleisch sowie für die heimische Nutztierhaltung könnten verheerend sein“, mutmaßte Protschka.

Grüne warnen vor Verwässerung des Gesetzentwurfes

Den Grünen geht der Gesetzentwurf hingegen nicht weit genug. „Beim Arbeitsschutz hält der Gesetzentwurf nicht, was sein Name verspricht. Eine bundeseinheitliche Prüfquote für den Arbeitsschutz ist zwar gut und überfällig. Aber sie kommt mit 2026 zu spät“, kritisieren Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und Agrarsprecher Friedrich Ostendorff. Sie drängen darauf, dass Werkverträge und Leiharbeit im Kernbereich der Fleischindustrie – beim Schlachten und Zerlegen –beendet werden. „Der vorliegende Gesetzentwurf darf an dieser Stelle auf keinen Fall durch Lobby-Einfluss verwässert werden“, fordern sie. Keine Abstriche dürften bei der elektronischen Zeiterfassung gemacht werden. Zusätzlich plädieren sie für eine Arbeitsinspektion, die Lohn, Arbeitsschutz und Arbeitszeit mit einer Hand kontrolliert.

Regeln sollen ab 2021 gelten

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch die geplanten schärferen Regeln für die Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sieht vor, dass in größeren Betrieben der Branche ab dem 1. Januar 2021 im Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werkvertragsarbeiter und ab 1. April 2021 auch keine Leiharbeiter mehr beschäftigt werden dürfen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern.

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