Im Namen männlicher Ferkel hatte die Tierrechtsorganisation Peta Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellt nun ohne Begründung fest, dass menschliche Grundrechte nicht für Ferkel gelten. Meist verfahren die Richter so, wenn sie eine Beschwerde für völlig abwegig halten. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Die Tierhaltungsgegner kritisieren die Entscheidung. Seit 2019 versuchen sie, Grundrechte für Tiere einzufordern. Die jüngste Klage bezog sich auf die betäubungslose Ferkelkastration, die per Übergangszeitraum noch erlaubt war.
Als Kläger nannte Peta alle männlichen Ferkel Deutschlands. Diese seien in ihrem Grundrecht auf Schmerzfreiheit verletzt. Peta sei nur Prozessvertreter der Schweine. Bisher sind Grundrechte für Tiere aber weder in Deutschland noch in anderen Staaten anerkannt. Im Grundgesetz ist der Tierschutz seit 2002 lediglich als Staatsziel verankert. Ein Staatsziel ist zwar verbindlich, kann aber nicht individuell eingeklagt werden, so RND.
Die Umweltrechtsanwältin Cornelia Ziehm, die die Beschwerdeschrift verfasst hatte, kritisierte das Gericht. Es habe eine „Chance vertan“, dem verfassungsrechtlich geforderten Tierschutz zur Durchsetzung zu verhelfen. Die Einordnung von Tieren als „Rechtssubjekte“ sei unumgänglich. „Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist nicht an bestimmte Eigenschaften gebunden, über die nur der Mensch verfügt“, erklärte die Anwältin.