Die Bundesregierung will sich für mehr Tierschutz bei der Hormongewinnung aus Pferdeblut einsetzen. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor, die sich um die Gewinnung des Schwangerschaftshormons „Pregnant Mare Serum Gonadotropin“ (PMSG) aus dem Blutserum trächtiger Pferdestuten dreht.
Brunstzyklus synchronisieren
Dieses Hormon wird zur Herstellung von Tierarzneimitteln verwendet, die eine Synchronisation des Brunstzyklus bei Schweinen oder Wiederkäuern ermöglichen. Allerdings ist das Verfahren umstritten. Mehrfach wurde inq Medienberichten aufgezeigt, dass es bei der Gewinnung von PMSG zu Tierschutzverstößen kommt, etwa weil den Pferden zu schnell und zu umfangreich Blut entnommen wurde.
Özdemir mahnt Abstellung möglicher Verstöße an
Die Bundesregierung kündigt an, dass sie sich für eine Verbesserung der Haltung und Versorgung der Stuten in den betreffenden Produzentenländern einsetzen wolle. Dies sind neben Island und den Niederlanden insbesondere Argentinien und Uruguay. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir habe zuletzt im September mit Schreiben an seine Amtskollegen in Argentinien und Uruguay das Thema PMSG angesprochen und dabei auch die Einhaltung des Tierschutzes und die Abstellung möglicher Verstöße angemahnt, so die Regierung.
Erhebung neuer Daten
Gleichzeitig sei um Übermittlung von Informationen über die aktuelle Situation in den betreffenden Betrieben gebeten worden; die Antwort stehe aber noch aus. Zudem habe die EU-Kommission auf multilateraler Ebene im Rahmen der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) sowie auf bilateraler Ebene ebenfalls auf die Bedeutung einer Verbesserung der Tierschutzbedingungen für Pferde bei der PMSG-Gewinnung hingewiesen.
Nach Angaben der Bundesregierung wurden im Zeitraum vom 1. Februar 2013 bis zum 31. Januar 2016 in Deutschland auf Grundlage geschätzter Daten etwa 3,8 Mio Einzeldosen mit dem Wirkstoff PSMG zur Behandlung von Schweinen eingesetzt. In den Jahren 2016 bis 2019 habe sich der Verbrauch auf 6,4 Mio. Einzeldosen erhöht.
Aktuell lägen keine weiteren Zahlen zum Absatz dieser Tierarzneimittel vor. Zukünftig solle jedoch das jährliche Verkaufsvolumen von Tierarzneimitteln gemäß der neuen EU-Tierarzneimittelverordnung erfasst und in einer Datenbank gespeichert werden. Die Erhebung dieser Daten sei zurzeit aber noch nicht möglich, weil der Upload der nationalen Datensätze in die Produktdatenbank noch nicht von allen Mitgliedstaaten abschließend erfolgt sei.