Nachdem zuletzt ein wenig Ruhe ins ASP-Geschehen im Kreis Olpe im Sauerland eingekehrt war, gibt es nun einen neuen positiven Fall. Im Kreis Siegen-Wittgenstein wurde in der Nähe von Bad Berleburg ein Wildschweinekadaver gefunden. Die Untersuchung des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts hat den Totfund positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, hat das Ergebnis bereits bestätigt.
Fundort innerhalb der infizierten Zone
Der Fundort befindet sich innerhalb der infizierten Zone, die Teile der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis umfassen. Er liegt etwa 5 km vom ersten Fundort entfernt. Laut Behördenangaben ist das Tier bereits zwei bis drei Wochen tot.
Die Suchteams der ASP-Kadaver-Suchhundestaffel des Landes, Einsatzkräfte des Kreises Siegen-Wittgenstein und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer werden nun auch an der Fundstelle bei Bad Berleburg nach weiteren verendeten Wildschweinen suchen.
Seit dem Ausbruch der ASP bei einer Rotte von Wildschweinen bei Kirchhundem im Kreis Olpe gelten bereits Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest über Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein. Aktuell stehen der Kreis Siegen-Wittgenstein, das Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVES) und das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Abstimmung über mögliche Ausweitungen der Schutzmaßnahmen.
Jetzt zwölf ASP-positive Wildschweine
Bislang waren elf verendete Wildschweine in der Nähe von Kirchhundem nur im Kreis Olpe von Suchteams des Landes und des Kreises Olpe gefunden und von den zuständigen Behörden positiv auf ASP getestet worden. Unklar ist derzeit, ob und wie viele Hausschweine in der Nähe des neuen Fundortes stehen.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie der Kreis Siegen-Wittgenstein bitten darum, bei Totfunden weiterer Tiere direkt das zuständige Kreisveterinäramt zu informieren, das unmittelbar die Bergung der gefundenen Tiere übernimmt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung untersagt ist, selbstständig innerhalb der infizierten Zone nach Wildschweinen zu suchen beziehungsweise als Jagdausübungsberechtigter Schwarzwild zu erlegen beziehungsweise dann selbst zu bergen.