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Ferkelkastration

Prüfung von Isofluran-Narkosegeräten startet

Zuschüsse für Isofluran-Narkosegeräte werden nur gezahlt, wenn die Geräte zuvor getestet wurden. Die ersten Prüfungen starten jetzt.

Lesezeit: 2 Minuten

In elf Monaten ist die betäubungslose Ferkelkastration Geschichte. Im Testzentrum Technik und Betriebsmittel der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) in Groß-Umstadt sind jetzt die ersten Prüfungen von Isofluran-Narkosegeräten für die Ferkelkastration angelaufen. Wie die DLG betont, sind geprüfte und zertifizierte Geräte die Voraussetzung für den Zuschuss des Bundes zur Anschaffung der Narkosegeräte. Die Prüfungen finden in Praxisbetrieben und im Prüflabor der DLG statt.

Sichere Betäubung im Fokus

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Ein wesentlicher Themenkomplex befasst sich dabei mit Aspekten der Tiergerechtheit und des Tierschutzes. Es wird geschaut, ob das Ferkel schonend in das Gerät eingelegt und fixiert werden kann. Zudem wird untersucht, ob das Isofluran auch bei unterschiedlichen Umgebungstemperaturen zuverlässig dosiert wird und eine sichere Betäubung der Ferkel gewährleistet ist. Geklärt wird auch, welche Überwachungsfunktionen das Gerät besitzt oder mit welchem Aufwand und wie gut es sich reinigen und desinfizieren lässt.

Der zweite, für viele Landwirte wichtige Themenkomplex befasst sich laut DLG mit der Arbeitsplatzsicherheit. Es wird getestet, ob es Isofluranverluste am Gerät gibt, die die Atemluft und damit die Gesundheit belasten. Arbeitsplatzmessungen sollen belegen, dass nicht mehr als 15 mg Isofluran nach mehreren Stunden Kastrationsarbeit mit dem Gerät pro m³ Luft nachweisbar sind. Diese Menge entspricht dem geringsten definierten Grenzwert für Isofluran weltweit. So soll ein sehr hohes Schutzniveau gewährleistet werden, erläutert die DLG.

Weitere Fragestellungen in der DLG-Prüfung beschäftigen sich mit der ergonomischen Gestaltung des Narkosegeräts, mit wichtigen Geräteanzeigen und -aufzeichnungen beziehungsweise Warnsignalen sowie mit den notwendigen Kontroll- und Wartungsarbeiten. Auch das Servicekonzept des Geräteanbieters und die Betriebsanleitung des Narkosegerätes werden einer Begutachtung unterzogen.

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