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topplus Nachhaltige Lieferketten

QS: Künftig nur noch entwaldungsfreies Soja erlaubt

Fressen Tiere im QS-System Soja, muss dieses künftig nachhaltig produziert sein. Was das für die Landwirte bedeutet, darüber sprach top agrar mit Katrin Spemann, QS-GmbH.

Lesezeit: 4 Minuten

Die EU wird im Rahmen des „Green Deals“ den Einsatz von nicht-entwaldungsfreiem Sojaschrot künftig verbieten. Welche Folgen ergeben sich daraus für den Futtermitteleinsatz im QS-System?

Spemann: Ab dem 1. April 2023 können Futtermittelhersteller und -händler den QS-Anforderungskatalog „Bezug von nachhaltig zertifiziertem Soja“ umsetzen. Im QS-System ist die Kette dann bereits neun Monate vorher auf die künftigen EU-Vorgaben vorbereitet. Ab dem 1. Januar 2024 wird das Kriterium dann verpflichtend in den Leitfaden Futtermittel aufgenommen.

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Alle Systempartner und die Verbraucher können sich künftig darauf verlassen, dass Soja im QS-Tierfutter ausschließlich nachhaltig erzeugt wurde und damit auch aus entwaldungsfreier Produktion stammt. Für Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel heißt das: eine teure und aufwendige Warentrennung ist künftig nicht mehr notwendig.

Die teure Warentrennung fällt künftig weg“

Der Nachweis der Nachhaltigkeit kann auch durch eine Massenbilanz bzw. den Kauf von sogenannten Credits (elektronische Zertifikate) erfolgen. Diese können über verschiedene Systeme wie z.B. Round Table on Responsible Soy (RTRF) erworben werden. Könnte es letztlich nicht doch dazu kommen, dass im QS-Futter Sojaschrot steckt, das die Entwaldung in Südamerika fördert?

Spemann: Um die am Markt benötigte breite Warenverfügbarkeit zu gewährleisten, setzt QS in der Einführungsphase der neuen Anforderung auf verschiedene Arten von Warenströmen. Hierzu zählt u.a. auch der Ausgleich über finanzielle Zertifikate. In der Aufbauphase braucht es unterschiedliche Lösungsangebote, anders wäre eine branchenweit einheitliche Umstellung nicht möglich. Alle zugelassenen Lieferketten fußen aber auf den zugelassenen Primärstandards, die in den Anbauländern die Nachhaltigkeit überprüfen und in denen die Entwaldungsfreiheit verpflichtend vorgeschrieben ist. Damit ist sichergestellt, dass der Bezug von Soja im QS-System eben nicht zur Entwaldung beiträgt.

Ab Januar 2024 ist das Soja im QS-System entwaldungsfrei produziert worden“

Ist das gegenüber den Verbrauchern nicht schwer zu kommunizieren? Und wann ist die Trennung der Warenströme geplant?

Spemann: Spätestens ab dem 1. Januar 2024 ist das Soja im Tierfutter im QS-System ausschließlich nachhaltig – also auch entwaldungsfrei – erzeugt worden. Da dies dann eine verbindliche Anforderung im QS-System ist, wird es keine gesonderte Kennzeichnung hierfür geben. Wie lange die aktuell gültigen alternativen Lieferkettenmodelle, mit denen QS sich ebenfalls an den Vorgaben der EU-Verordnung orientiert, Bestand haben, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

Wie wird bei QS sicher nachgehalten, dass ausschließlich entwaldungsfreies Sojaschrot ins Tierfutter gelangt?

Spemann: Für die Kontrolle lässt QS ausgewählte und geprüfte Zertifizierungsstandards für die Primärerzeugung zu. Diese prüfen den Ausschluss sowohl legaler als auch illegaler Entwaldung sowie die Einhaltung weiterer ökonomischer, ökologischer beziehungsweise sozialer Nachhaltigkeitskriterien. Hierzu zählen beispielsweise Anforderungen an einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz, Anforderungen zur ökologischen Wassernutzung oder die Reduzierung des Einsatzes von fossilen Brennstoffen. Mit diesen Kriterien orientiert sich QS an der European Compound Feed Manufacturers’ Federation (FEFAC) Soy Sourcing Guideline. Darüber hinaus hat QS im Vorfeld sichergestellt, dass diese Primärstandardgeber nach einer mit dem QS-System vergleichbaren Prüfsystematik arbeiten.

Damit auch in Zukunft genügend Ware vorhanden ist, stimmt sich QS aktuell mit anderen, von QS anerkannten europäischen Standardgebern ab, denn viel Ware im QS-System wird über andere anerkannte Standardgeber eingeführt. Auch diese Standardgeber müssen sich um nachhaltig erzeugtes Soja kümmern, damit ihre Ware im QS-System akzeptiert wird. Nur so können die Futtermittelunternehmen und Landwirte auf ein breites Angebot an zertifizierter Rohware zurückgreifen und die Warenverfügbarkeit ist gewährleistet.

Der Tierhalter muss keinen Nachweis vorlegen“

Welche Nachweise muss der Schweinehalter vorlegen?

Spemann: Der Tierhalter muss keinen extra Nachweis vorlegen, das er ausschließlich entwaldungsfreies Soja verfüttert. Es reicht der Nachweis, dass er seine Tiere ausschließlich mit QS-zertifiziertem Futter gefüttert hat. Sofern in der Ration Soja enthalten ist, handelt es sich dann sicher um nachhaltig zertifiziertes Soja.

Mit welchen Mehrkosten rechnen Sie bei den Futterkosten, aber auch bei den Verwaltungskosten und wer trägt letztere?

Spemann: Das lässt sich nicht vorhersagen, da die Abnahmekonditionen teilweise stark variieren und keine Daten für eine seriöse Prognose vorliegen. Alle Beteiligten der Kette haben sich allerdings gemeinsam auf dieses Vorgehen verständigt. Es handelt sich letztlich um eine Marktanforderung, die erfüllt werden soll. Über eine branchenweite Umsetzung bei QS kann am besten sichergestellt werden, dass sich alle gleichzeitig auf den Weg machen und es keine kostenintensiven Insellösungen je nach Abnehmer geben muss.

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