Das hat der QS-Fachbeirat Ende Januar 2008 beschlossen. Mit der Öffnung der Salmonellendatenbank erhalten QS-Schlachtbetriebe die Möglichkeit, die Schweinesalmonellen-Verordnung nach der gleichen und unbürokratischen Vorgehensweise auch in Nicht-QS-Betrieben umzusetzen. Interessierte, die die QS-Datenbank nutzen wollen, müssen eine Verpflichtungserklärung abschließen, und zwar die Landwirte mit einem QS-Bündler, andere Marktbeteiligte direkt mit QS. Mit der Erklärung verpflichten sich alle Beteiligten zu einer einheitlichen Vorgehensweise und erkennen folgende Punkte an:
Anerkennen des QS-Leitfadens Salmonellenmonitoring
vollständiges und korrektes Weitergeben der Stammdaten an den Bündler
vollständiges und gleichmäßiges Beproben des Betriebes
Untersuchen der Proben nur in QS-anerkannten Laboren
Entnehmen von Blutproben nur durch QS-anerkannte Tierärzte
Anerkennen des Probenentnahmeplans und der Kategorisierung nach QS-Vorgaben
Anerkennen der Sperrung von der Nutzung der Datenbank bei bestätigten Abweichungen