Die QS GmbH weist aktuell darauf hin, dass sich derzeit „Tierschutzaktivisten“ als Auditoren von Qualitätssicherungssystemen ausgeben, um sich unerlaubt Zutritt zu Tierhaltungsbetrieben zu verschaffen. Bei konkreten Verdachtsfällen sollen sich Tierhalter bei ihrem Bündler bzw. der zuständigen Zertifizierungsstelle erkundigen, ob diese das Audit auch tatsächlich beauftragt haben, rät der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV).
Von QS beauftragte Auditoren könnten sich stets durch eine entsprechende Legitimitätserklärung ausweisen. Sollte ein vermeintlicher Auditor diese nicht vorlegen können, empfiehlt QS, der Person den Zutritt zu verweigern und den Bündler und die Zertifizierungsstelle zu benachrichtigen.