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Rechtliche Grundlagen für staatliches Tierwohlkennzeichen bis Herbst 2019

Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht davon aus, dass im Herbst 2019 sowohl das Gesetz zum staatlichen Tierwohlkennzeichen als auch die dazugehörige Verordnung in Kraft treten werden.

Lesezeit: 1 Minuten

Wie vergangene Woche aus dem Agrarressort bekannt wurde, hat der Gesetzentwurf inzwischen die Ressortabstimmung durchlaufen. Auch die Länder- und Verbändebeteiligung sind erfolgt. Inwieweit der Entwurf aufgrund der Stellungnahmen noch überarbeitet werden muss, wird gegenwärtig noch geprüft. Zudem muss noch die Notifizierung durch die Europäische Kommission erfolgen, die erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch nimmt. Während dieser Zeit soll die Verordnung dann erarbeitet werden.

Nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums wird das staatliche Tierwohllabel keine Haltungskennzeichnung sein. Die Anforderungen sollen stattdessen sowohl ressourcen-, als auch management- und insbesondere tierbezogene Kriterien umfassen.

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Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken wirft der Bundesregierung Versäumnisse beim Tierwohllabel vor. Höfken moniert weiter, dass Berlin in Sachen Tierwohlkennzeichen bewusst die Fertigstellung verzögere.

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