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Rechtsgutachten bewertet konventionelle Schweinehaltung als verfassungswidrig

Ein von Greenpeace in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten stuft die konventionelle Schweinehaltung in Deutschland als verfassungswidrig ein. Die Einordnung gelte auch für die Kriterien der Initiative Tierwohl und die Einstiegsstufe des geplanten staatlichen Tierwohllabels. Das Land Berlin prüft bereits eine Klage.

Lesezeit: 4 Minuten

Ein von Greenpeace in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten stuft die konventionelle Schweinehaltung in Deutschland als verfassungswidrig ein. Die Einordnung gelte auch für die Kriterien der Initiative Tierwohl und die Einstiegsstufe des geplanten staatlichen Tierwohllabels. Das Land Berlin prüft bereits eine Klage.


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Ein von Greenpeace in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die derzeitige Verordnung zur Haltung von Mastschweinen in mehreren Punkten dem Tierschutzgesetz widerspricht und verfassungswidrig ist. Laut dem Gutachten genügen auch die Maßnahmen der Initiative Tierwohl und die Kriterien der Eingangsstufe des von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) geplanten staatlichen Tierwohllabels den Anforderungen des Tierschutzgesetzes nicht.


Haltung von Mastschweinen soll Staatsziel Tierschutz missachten


Die beiden Verfasser des Rechtsgutachtens, die Hamburger Anwälte Davina Bruhn und Ulrich Wollenteit, sehen in den gesetzlichen Mindeststandards für die konventionelle Schweinehaltung einen Verstoß gegen § 2 des Tierschutzgesetzes. Dieser verpflichtet zu einer angemessenen Ernährung, Pflege und verhaltensgerechten Unterbringung von Nutztieren. Das sei in der konventionellen Schweinehaltung nicht gegeben. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen für die Haltung von Mastschweinen missachteten das Staatsziel Tierschutz und seinen daher auch verfassungswidrig, lautet die Einschätzung weiter. „Eine Änderung ist aus Rechtsgründen zwingend geboten“, heißt es in dem Rechtsgutachten.


Mehrere Bedürfnisse der Schweine seien unverhältnismäßig eingeschränkt


Die federführende Rechtsanwältin Davina Bruhn machte dies vor allem am gesetzlich vorgeschriebenen Platzangebot, der Möglichkeit der Schweine ihrem natürlichen Bedürfnis nach Wühlen nachzugehen und der Nahrungsaufnahme fest. „Es reicht bereits, wenn eines der Bedürfnisse unverhältnismäßig eingeschränkt ist“, begründete sie ihre Einschätzung am Mittwoch vor der Presse in Berlin. Bruhn sprach gezielt an, dass aus ihrer rechtlichen Interpretation eine zweimalige Fütterung pro Tag mit strukturarmem Futter nicht dem natürlichen Bedürfnis der Schweine entspreche, sich sieben bis acht Stunden mit der Nahrungsaufnahme zu beschäftigen. Buchten mit Teil- oder Vollspaltenböden würden außerdem keinen Raum für das Bedürfnis der Schweine nach Wühlen oder für den Bau von Schlafnestern und der Trennung von Kot- und Schafbereich geben, begründete Bruhn weiter. Aus Sicht der Anwälte führten die Haltungsbedingungen zu Verhaltungsstörungen, die sich in Stangenbeißen, Leerkauen und dem Schwanz- und Ohrenbeißen äußern. Die Haltung füge den Schweinen daher Schmerzen und Schäden zu, so die Anwälte.


Ausweitung Platzangebot bei Initiative Tierwohl und Tierwohllabel nicht ausreichend


Das routinemäßige Kastrieren junger Ferkel ohne Betäubung verstoße außerdem gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Auch das Schwanzkürzen sei vom Tierschutzrecht nur als Einzelfall gedeckt, nämlich dann wenn das Schwanzbeißen trotz einer Verbesserung der Haltungsbedingungen immer noch auftrete und zu Verletzungen anderer Tiere führe, argumentieren die Anwälte. Die Kriterien der Initiative Tierwohl und der Einstiegstufe des Tierwohllabels von Landwirtschaftsminister Schmidt würden vor allem wegen des nur wenig ausgedehnten Platzbedarfes (+10 % bei der Initiative Tierwohl, und +30% beim Tierwohllabel) ebenfalls den Anforderungen des Tierschutzgesetzes nicht gerecht, hieß es.


Schmidt soll Haltungsverordnung schärfen - Berlin prüft Klage


Greenpeace verlangt nun von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt eine Verschärfung der Nutztierhaltungsverordnung. „Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss die Haltungsvorschriften dringend verschärfen und das Leiden in den Ställen beenden“, sagt Stephanie Töwe von Greenpeace. Dafür solle das BMEL eine Novelle der Verordnung „auf den Weg bringen“. Sollte das BMEL dem nicht nachkommen, forderte Greenpeace von den Bundesländern eine Normenkontrollklage anzuordnen. Mit einigen Bundesländern sei Greenpeace schon im Gespräch, hieß es. Das Land Berlin prüfe bereits, ob es eine solche auf Grundlage des vorgelegten Rechtsgutachtens einreiche. Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) prüfe das wohlwollend, bestätigte ein Sprecher des Justizsenators gegenüber top agrar.


Legehennen-Urteil aus den 90ern als Vorbild dargestellt


Die Normenkontrollklage können neben der Bundesregierung selbst und dem Bundestag auch Landesregierungen anstrengen. Als Vorbild dafür wird die Klage von Nordrhein-Westfalen gegen die Käfighaltung von Legehennen aus den 90ern herangezogen. Die Regierung von NRW zog 1990 gegen diese Form der Hennenhaltung vor das Bundesverfassungsgericht. Neun Jahre später fiel das sogenannte Legehennen-Urteil, in dem das Gericht diese Haltungsform für gesetzeswidrig erklärte. In der Begründung hatten die Richter darauf verwiesen, dass die Bedürfnisse der Hennen im Käfig unverhältnismäßig zurückgedrängt seien und es sich um einen Verstoß gegen Tierschutzrecht handelt.


Das Rechtsgutachten zum Nachlesen gibt es hier.

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