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Verschärfung

Regierung verbietet Billiglöhner und Leiharbeiter mit Werkverträgen in der Schlachtbranche

Schluss mit billigen Arbeitern in der Schlachtbranche, die über Subunternehmen und Werkverträge beschäftigt werden. Das hat die Bundesregierung beschlossen und kündigt schärfere Kontrollen an.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungen in der Fleischbranche beschlossen. Ab 2021 soll das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch in Betrieben der Fleischwirtschaft nur noch von Arbeitnehmern des eigenen Betriebes zulässig sein, heißt es in der Vorlage. Damit wären Werkvertragsgestaltungen und Arbeitnehmerüberlassungen nicht mehr möglich. Für Betriebe des Fleischerhandwerks soll es aber eine gesonderte Betrachtung geben.

Es dürfen also keine Leiharbeiter mit Werkverträgen - auch keine aus Billiglohnländern - mehr zum Einsatz kommen. Dies dürfte vor allem die vier großen deutschen Schlachtkonzerne hart treffen.

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Unterstützung dafür soll auch von Bundesagrarministerin Julia Klöckner gekommen sein, heißt es. Sie habe die Zustände in der Fleischindustrie als "nicht haltbar" kritisiert. Die Betriebe könnten die Verantwortung nicht einfach auslagern und "sich hinter Subunternehmen wegducken". Die CDU-Politikerin forderte Arbeitsminister Hubertus Heil von der SPD auf, ein Gesetz vorzulegen, das rechtssicher sei, berichtet die Tagesschau. Zuvor hatte die Geflügelwirtschaft gewarnt, Werkverträge allein für die Fleischindustrie zu verbieten, sei verfassungswidrig. Solche Verträge gebe es auch in der anderen Branchen.

Schärfere Kontrollen beschlossen

Ebenfalls beschlossen hat die Bundesregierung schärfere und häufigere Kontrollen. Zudem wird wahrscheinlich eine digitale Arbeitszeiterfassung verpflichtend vorgeschrieben. Das Bußgeld für Arbeitszeitverstöße soll auf bis zu 30.000 Euro verdoppelt werden.

Der Fleischverband hatte zuvor davor gewarnt, Werkverträge zu verbieten, und seinerseits ein Fünf-Punkte-Programm für Verbesserungen vorgelegt. Bei einem Verbot der Anheuerung von Subunternehmen drohten gravierende wirtschaftliche Schäden, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Verbands der Fleischwirtschaft, Heike Harstick, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Große Teile der Fleischproduktion würden dann ins Ausland abwandern.

DRV: Bedingungen müssen für alle Seiten fair sein

Auch dem Deutschen Raiffeisenverband (DRV) geht das generelle Verbot von Werkverträgen ausschließlich für die Fleischwirtschaft zu weit. Ein Zwang, zur Durchsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen nur eigene Arbeitnehmer einzustellen, und damit jegliche Formen von Arbeitnehmerüberlassungen oder Werkverträge auszuschließen, sei nicht zielführend und verstößt nach Ansicht des DRV gegen das Übermaßgebot.

"Arbeitnehmerüberlassungen und Werkverträge jeder Art sagen grundsätzlich nichts über die Arbeitsbedingungen aus. Somit ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel zur Zielerreichung des Arbeitsschutzes nicht gewahrt. Durch den Zwang, nur eigene Arbeitnehmer einzustellen, würde die Fleischbranche einseitig benachteiligt. Stattdessen müssen Werkverträge so ausgestaltet werden, dass sie für alle Seiten fair und zuverlässig sind", schrieb der Verband am Mittwoch in einer Reaktion.

Hintergrund

Hintergrund sind die Corona-Ausbrüche in mehreren Fleischfabriken in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Hier hatten sich zuletzt mehr als 600 Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert. Als Ursache wurden die in der Fleischindustrie verbreiteten Sammelunterkünfte für osteuropäische Arbeiter und schlechte Hygienestandards ausgemacht. In der deutschen Fleischwirtschaft sind etwa 200.000 Mitarbeiter beschäftigt.

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