In seiner letzten Sitzung des Jahres 2017 hat der Vorstand des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV) eine Resolution mit Forderungen zur Reduktion der Schwarzwildbestände verabschiedet, um einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu verhindern.
Das Auftreten der ASP hätte verheerende Folgen für die Landwirtschaft. Eine Möglichkeit zur Impfung von Haus- und Wildschweinen besteht bisher nicht. Daher stellt die Bejagung des Schwarzwildes die einzige wirksame Bekämpfungsmaßnahme gegen die ASP dar, so der Verband am Mittwoch.
Das Verbreitungsrisiko nimmt mit der Dichte der Schwarzwildpopulation zu. In Rheinland-Pfalz vervierfachte sich die Schwarzwildstrecke seit Ende der Achtzigerjahre von 20.000 auf über 80.000 Stück. Durch eine drastische Reduktion der Schwarzwildbestände kann die Ansteckungswahrscheinlichkeit gesenkt werden. Die Mitglieder des BWV-Vorstandes fordern deshalb alle Verantwortlichen zu einem geschlossenen und entschlossenen Handeln auf, um die Schwarzwildüberpopulation, auf die der Verband seit Jahren mit großer Sorge hinweist, endlich wirksam einzudämmen.
Vor diesem Hintergrund müsse das gemeinsame Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände konsequent umgesetzt werden. Die Einrichtung der darin vorgesehenen „Runden Tische Schwarzwild“ auf kommunaler Ebene habe kurzfristig zu erfolgen und sei durch die Untere Jagdbehörde zu kontrollieren. Unter Beteiligung von Jägerschaft, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagdrechtsinhaber sind Lösungen zur weiteren Erhöhung der Jagdstrecke zu erarbeiten. Dabei sei auch die Veterinärverwaltung auf Kreisebene einzubeziehen.
Das BWV-Gremium wendet sich auch an die rheinland-pfälzische Landesregierung, die Verantwortung übernehmen und alle Möglichkeiten ausschöpfen müsse, um die Reduzierung der Schwarzwildbestände zu unterstützen. Gefordert wird die Einführung einer Aufwandsentschädigung für jedes erlegte Wildschwein und für den Einsatz von Jagdhunden bei revierübergreifenden Drückjagden sowie eine Aussetzung der Gebühren für die verpflichtende Trichinenuntersuchung.
Die Landesregierung solle zudem durch die Genehmigung der Nutzung von Nachtzielgeräten die Möglichkeiten der Bejagung erweitern und das Genehmigungsverfahren zur Verkehrsberuhigung im Vorfeld von Drückjagden an öffentlichen Straßen vereinfachen. Da eine steigende Jagdstrecke auch zu einem erhöhten Wildbretaufkommen führt, fordert der BWV-Vorstand auch Unterstützung für die Lagerung von Wildbret und entsprechende Vermarktungsinitiativen.
Durch die Einführung eines webbasierten Informationssystems, in dem Sichtungen von Schwarzwild und Schwarzwildschäden zeitnah erfasst werden, könne ein gemeinsam getragenes Monitoring in Rheinland-Pfalz erreicht werden. Abschließend wird die Zentralstelle der Forstverwaltung als Obere Jagdbehörde in Rheinland-Pfalz aufgefordert, die Reduktion der Schwarzwildbestände aktiv zu unterstützen.
Sollte es zu einer Infektion von Hausschweinen kommen, ist mit erheblichen wirtschaftlichen Schäden in den betroffenen Haltungsbetrieben zu rechnen. So würde nicht nur das Keulen von ganzen Tierbeständen drohen, sondern auch starke Einschränkungen im bedeutsamen Export und damit verbreitet negative Auswirkungen auf die Erzeugerpreise. Schnelles Handeln ist daher aus Sicht BWV-Vorstandsmitglieder dringend erforderlich, um die regionalen Erzeugerbetriebe vor massiven Verlusten zu bewahren.