In Rheinland-Pfalz ist der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erstmals bei einem Hausschwein nachgewiesen worden. Das hat die Überprüfung einer positiven A-Probe durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) ergeben. Betroffen ist ein Kleinstbetrieb in Gerolsheim im Landkreis Bad Dürkheim. Die Blutprobe mit dem mutmaßlichen ASP-Erreger war von einem verendeten Schwein vom Landesuntersuchungsamt untersucht und dann zum FLI weitergeleitet worden, um den Verdachtsfall abzuklären.
Sieben Kleinstbetriebe mit zusammen 13 Schweinen in Sperrzone III
Rund um den Hausschweinbetrieb wird nun eine sogenannte Sperrzone III mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. In dieser Zone befinden sich laut einer Pressemeldung des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz 13 Hausschweine in insgesamt sieben Betrieben. In der Sperrzone III gelten starke Einschränkungen für den Handel mit Schweinen und Produkten aus Schweinefleisch sowie die Schlachtung. Der Handel mit lebenden Tieren ist hier grundsätzlich verboten. Auch Gülle, Mist und benutztes Einstreu darf nicht aus der Zone verbracht werden. Schlachtprodukte von dort dürfen nur noch in Deutschland vermarktet oder müssen für den Export erhitzt werden (Dosenware). Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim wird eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Bisher 34 ASP-infizierte Wildschweine entdeckt
Bisher waren in Rheinland-Pfalz nur Wildschweine von der ASP betroffen. Das erste infizierte Wildschwein wurde am 9. Juli in Gimbsheim im Landkreis Alzey-Worms entdeckt. Aktuell gibt es in den Kreisen Alzey-Worms und dem Kreis Mainz-Bingen insgesamt 34 ASP-Fälle bei Wildschweinen. Im Nachbarland Hessen wurden bisher (Stand 15.08.24) acht Fälle von ASP bei Hausschweinen registriert und 109 Wildschweine positiv auf den ASP-Erreger getestet.