Vom 1. bis 27. Juli können Niedersachsens Tierhalter Anträge für die Tierwohlprämie des Landwirtschaftsministeriums für Legehennen und Mastschweine stellen. Insgesamt stehen 28 Mio. € zur Verfügung. Um in den Genuss der sogenannten „Ringelschwanzprämie“ in Höhe von 16,50 € pro Mastschwein zu kommen, müssen Schweinehalter bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem muss die Aufzucht der Ferkel entweder im Betrieb des Antragstellers erfolgen, oder es muss eine feste Lieferbeziehung zu einem Ferkelaufzuchtbetrieb bestehen. Außerdem muss der Antragsteller aus einer Liste mit spezifischen Kriterien zur Verbesserung des Tierwohls unterschiedlich stark gewichtete Punkte auswählen, die er in seinem Haltungssystem bereits erfüllt oder definitiv umsetzen wird. Erfahrung mit der Haltung von Schweinen mit unkupierten Schwänzen, ein über der gesetzlichen Norm liegendes Platzangebot, Beschäftigungsmaterial und die Beschränkung der Tierzahl auf zunächst kleine Gruppen sind die am höchsten bewerteten Kriterien. Nur Landwirte, die hier eine Mindestpunktzahl erreichten, können an der Maßnahme teilnehmen. Sowohl für Ferkelerzeuger als auch für Mäster ist die Teilnahme an einer Schulung verpflichtend, betonte Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer.
Für die Ringelschwanzprämie müssen außerdem zu jeder Zeit mindestens 70 % der Tiere mit einem intakten Ringelschwanz ausgestattet sein. Intakt sei ein Ringelschanz immer dann, wenn er unversehrt sei, betonte Minister Meyer. Nicht erlaubt sei die gleichzeitige Haltung von kupierten und unkupierten Tieren in einer Gruppe. Die Prämie wird für höchstens 1.000 Tiere pro Mastdurchgang gewährt.
Nach Darstellung des Agrarressorts sollen die Anträge bis Ende August bewilligt werden; ab dem 1. Dezember beginnen die Verpflichtungen, die bis zum 30. November 2016 laufen. Bis zum 1. Juni 2017 soll die Zuwendung ausgezahlt werden. Die Auszahlungsanträge müssen bis zum 15. Mai 2016 als Teil des Sammelantrags eingereicht werden. Bis zum 31. Dezember 2016 müssen die Unterlagen zum Auszahlungsantrag wie Tierarztbescheinigungen, besondere Aufzeichnungen oder Schlachtnachweise für die Mastschweine vorliegen. Weitere Infos unter www.tierwohl.niedersachsen.de
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