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Özdemirs neue Tierhaltungskennzeichnung: Darum kritisiert die Union das Vorhaben

Nach einer Kleinen Anfrage an das Landwirtschaftsministerium geht die Union hart mit der geplanten Haltungskennzeichnung ins Gericht. Die Annahmen des Ministeriums seien „weg von der Lebensrealität“.

Lesezeit: 3 Minuten

In der Unionsfraktion im Bundestag mehrt sich die Kritik an der von Bundeslandwirtschaftsminister, Cem Özdemir, geplanten Tierhaltungskennzeichnung. „Mit seinem Entwurf für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung gelingt Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir leider kein großer Wurf“, findet etwa der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Albert Stegemann. Statt einen ganzheitlichen Ansatz zu präsentieren, fehle weiterhin eine durchdachte Finanzierung und die Einbeziehung aller Wertschöpfungsstufen.

Vorausgegangen war eine „Kleine Anfrage“ der Unionsfraktion an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Ganze 69 Fragen sendete die Union ans BMEL. Einige der Antworten lassen aufhorchen:

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Kennzeichnung für Importware freiwillig

Das BMEL bestätigt in seiner Antwort auf die Kleine Anfrage, dass die geplante verbindliche Tierhaltungskennzeichnung nur für Tiere geplant ist, die in Deutschland gehalten werden. EU-rechtlich sei das nicht anders zulässig, so das BMEL. Für ausländische Betriebe wäre die Haltungskennzeichnung freiwillig.

BMEL: Gastro-Betriebe bleiben bei heimischer Ware

Die Gefahr, dass vor allem Gastronomiebetriebe auf nicht gekennzeichnete Importware umsteigen, sieht das BMEL nicht. Auch Gastronomen hätten Interesse an der verbindlichen Kennzeichnung, so das Ministerium. „Dementsprechend geht das BMEL davon aus, dass entsprechende Ausweichbewegungen nicht in größerem Umfang statt-finden werden“, heißt es. Für CDU-Agrarler Stegemann ist diese Annahme „weit weg von der Lebensrealität.

Für Stegemanns Fraktionskollegin, Christina Stumpp, ist die Außer-Haus-Verpflegung eine wichtige Stellschraube – „auch im Hinblick auf die Herkunftskennzeichnung, die es in Frankreich schon gibt“, so Stumpp. Ohne die Einbeziehung von Restaurants und Co „entpuppen sich Özdemirs Ankündigungen immer mehr als Rohrkrepierer auf Kosten unserer Landwirte“, kritisiert Stumpp.

Mehr als 2 GV zu viel?

Auf die Frage ob eine Viehbesatzdichte von mehr als 2 Großvieheinheiten (GV) einen Betrieb von einer möglichen Tierwohlförderung ausschließt, bleibt das BMEL vage: Eine abschließende Entscheidung sei dazu noch nicht getroffen. Als Basis soll jedoch der Ampel-Koalitionsvertrag dienen.

Für das BMEL ist klar: „Die Entwicklung der Tierbestände soll sich an der Fläche orientieren und wird in Einklang mit den Zielen des Klima-, Gewässer- und Emissionsschutzes (Ammoniak/Methan) gebracht.“

Was ist mit Borchert?

Den Grundsatz aus der Borchert-Kommission, dass die Kosten neuer ordnungsrechtlicher Vorgaben ausgeglichen werden müssten, scheint das BMEL nicht anders zu sehen. Schwer tut man sich allerdings mit der Zahlung von staatlichen Tierwohlprämien. Laut BMEL verkennt man in diesem Fall die rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, schreibt das BMEL.Die Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung seien für das Ministerium jedoch weiterhin eine wichtige Arbeitsgrundlage.

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