Russland geht gegen die Entscheidung der Welthandelsorganisation (WTO) in die Berufung, nach der das Moskauer Einfuhrverbot für Schweine und Schweinefleisch aus der Europäischen Union wegen der dortigen Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) gegen internationale Handelsregeln verstößt.
Im August hatte das Schiedsorgan der WTO geurteilt, dass das umfassende Importverbot den Grundsatz der Regionalisierung verletze und auch nicht auf einer Risikobewertung mit wissenschaftlicher Grundlage basiere. Der Handel mit bestimmten, als seuchenfrei anerkannten Gebieten eines Landes, müsse möglich bleiben, auch wenn der Gesundheitszustand im übrigen Landesgebiet sich ungünstig darstelle, so das Urteil.
Nach Angaben der WTO kann sich der Einspruch nur gegen formelle Fehler des Verfahrens, wie die Interpretation von Gesetzen, nicht aber gegen die sachliche Entscheidung an sich richten. Das in dem Fall federführende Moskauer Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung wirft dem Schiedsgericht indes unter anderem vor, nicht genug zwischen den nationalen Schutzmaßnahem gegen ASP und den Bestimmungen im Veterinärzertifikat mit der EU unterschieden zu haben. So habe es in weniger als zwei Jahren im Baltikum und Polen mehr als 2 500 Ausbrüche der ASP gegeben und die Situation verschlechtere sich weiter. Dies zeige die Unwirksamkeit von Maßnahmen der zuständigen Dienststellen in der EU, um die in den Veterinärzertifikaten zugesicherte ASP-Freiheit und die Sicherheit der Ware aus der Gemeinschaft zu gewährleisten.
Innerhalb der nächsten drei Monate wird das Berufungsgericht der WTO nun den Einspruch prüfen. Sollte die bisherige Panel-Entscheidung bestehen bleiben, müsste Russland die Importbeschränkungen beseitigen oder die EU könnte ihrerseits kompensierende Handelsrestriktionen bei der WTO beantragen. Mit einer schnellen Wiederzulassung von EU-Schweinefleisch in Russland ist laut Experten aber kaum zu rechnen, da dieses auch auf der Liste von Waren steht, die vom politischen Einfuhrembargo Moskaus gegen westliche Lebensmittel betroffen sind. Zu diesen ist in der vergangenen Woche mit einem ab dem 1. November gültigen Einfuhrverbot Salz neu hinzugekommen.