In Sachsen-Anhalt erhalten Jäger rückwirkend zum 01. Januar 2021 und bis zum 31. Dezember 2021eine Erlegungsprämie in Höhe von 65 € pro erlegtem Stück Schwarzwild. Dadurch solle die Reduktion der Schwarzwildbestände vorangetrieben werden, teilte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt mit. Die Prämie werde über die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlt, heißt es weiter. Allen Landkreisen und kreisfreien Städten werde das Land zudem Verwaltungskosten in Höhe von 175.000 € insgesamt erstattet.
Eine Weitergabe der Erlegungsprämie an Mitpächterinnen und -pächter, Jagdgäste oder Begehungsscheininhaberinnen und -inhaber läge in der Verantwortung der Jagdausübungsberechtigten. Der Nachweis über den Abschuss soll über den jeweiligen Wildursprungsschein und die Streckenliste der zur Jagd ausübungsberechtigten Personen erfolgen.
Wie das Ministerium mitteilte, gelte die Regelung für die Erlegung von Schwarzwild aller Altersklassen mit Ausnahme von führenden Bachen und für Schwarzwild, das im Rahmen der Erfüllung dienstlicher Aufgaben oder in Gehegen erlegt wurde.
Absatzeinbußen bei Schwarzwild
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte bereits Mitte Oktober vergangenen Jahres die Landesregierung um Erlegungsprämien zur Schaffung eines Anreizes zur Reduktion der Schwarzwildbestände gebeten. Die relativ hohen Jagdstrecken von Schwarzwild der letzten Jahre hatten dazu geführt, dass im Bereich der Schwarzwildvermarktung eine Marktsättigung eingetreten war. Das spiegele sich in einem deutlichen Preisverfall beim Großhandel von rund drei € auf rund 30 Cent je Kilogramm wider, heißt es vom Ministerium. Hinzu kämen die aktuellen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, die durch Schließungen der Gastronomiebetriebe weitere Minderabsätze bei der Schwarzwildvermarktung zur Folge hätten.
ASP Monitoring läuft weiter
Unabhängig davon laufe das Früherkennungsprogramm (Wildschweinmonitoring) der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Land weiter. 50 € zahle das Land Sachsen-Anhalt an Jagdausübungsberechtigte für das Einsenden von Proben tot aufgefundenen oder kranken Wildschweinen, heißt es in der Pressemitteilung weiter.