Nach dem positiven ASP-Fund bei Wildschweinen Mitte Oktober im Landkreis Meißen, über 60 Kilometer von den bisherigen positiven Funden im Landkreise Görlitz entfernt, dehnt die Landesregierung das bestehende ASP-Frühwarnsystem jetzt auf ganz Sachsen aus. Alle erlegten Wildschweine, auch in Gebieten, die nicht in einer ASP-Restriktionszone liegen, müssen ab sofort auf das ASP-Virus untersucht werden. Jedem erlegten Wildschwein muss dazu eine Blutprobe entnommen werden. In ASP-freien Gebieten erhalten die Jäger dafür eine Aufwandsentschädigung von 20 €.
Viruseintrag möglichst früh erkennen
Sachsen hatte bereits im April 2020 ein entsprechendes ASP-Frühwarnsystem in den Landkreisen Bautzen und Görlitz installiert. Dieses System wurde dann am 22. September 2021 auf die Landkreise Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie die Landeshauptstadt Dresden ausgedehnt. Und das führte letztlich dazu, dass knapp einen Monat später die ASP-infizierten Wildschweine im Landkreis Meißen entdeckt wurden.
„Je früher eine Einschleppung des Virus erkannt wird, desto schneller und gezielter kann die Tierseuchenbekämpfung eingeleitet werden. Unser ASP-Frühwarnsystem hat bisher gut funktioniert. Es hat sowohl den ASP-Indexfall am 31.10.2020 erkannt als auch den Virusnachweis in Radeburg im Landkreis Meißen am 13.10.2021“, betonte der Leiter des ASP-Krisenstabes, Staatssekretär Sebastian Vogel, in einer Pressemitteilung.
Ein weiteres Element des sächsischen Überwachungssystems ist die Anzeigepflicht von verendet aufgefundenen Wildschweinen (Fall- und Unfallwild) und krank erlegten Wildschweinen. Diese müssen bereits seit April 2020 in ganz Sachsen unverzüglich dem örtlich zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Die Tierkörper werden dann auf das Virus der Afrikanischen Schweinepest beprobt und anschließend über die Tierkörperbeseitigung entsorgt.
Wertvolle Indikatortiere
„Das Fall- und Unfallwild sowie krank erlegte Wildschwein sind für die Früherkennung wertvolle Indikatortiere. Ist das Virus in die Wildschweinpopulation eingedrungen, ist ein Nachweis bei diesen Tieren am wahrscheinlichsten“, betonte Staatssekretär Vogel. Für die Anzeige solcher Tiere und die Mitwirkung bei deren Bergung und Beseitigung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von insgesamt 60 € gezahlt.
Die Untersuchungspflicht für erlegte Wildschweine besteht aufgrund der neuen Allgemeinverfügung vom 2. November 2021 auch für die Landkreise Görlitz, Bautzen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Meißen und die Stadt Dresden. Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt hier 50 € für die Entnahme von Blutroben bei allen erlegten Tieren (Pflichtmonitoring) und beinhaltet zudem die Pflicht zur Beseitigung von Aufbruch und Schwarte. Beides muss über die Tierkörperbeseitigungsanlage (TKBA) entsorgt werden.
Besonders hohe Prämien in Restriktionszonen
Für die unmittelbaren ASP-Restriktionszonen, also die Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und Sperrzone I (Pufferzone) gelten besondere Aufwandsentschädigungen. Hier werden für gesund erlegte Wildschweine, die die Jäger verwerten wollen, 50 € gezahlt. Bedingung ist allerdings, dass Aufbruch und Schwarte dieser Tiere über die TKBA vernichtet werden. Wird das komplette Tier entsorgt, zahlt das Land 150 €. Das gilt auch für krank erlegte Wildschweine aus den unmittelbaren ASP-Restriktionszonen.