Die anhaltend schlechten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei gleichzeitigen Forderungen nach dem Bau von Tierwohlställen setzen die Ferkelerzeuger im Rheinland und andernorts zunehmend unter Druck. Der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) erinnerte in der vergangenen Woche daran, dass ab dem Jahr 2029 die Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum verboten sei. Wer nicht binnen einer Frist von drei Jahren ein Konzept hierfür vorweisen könne, müsse die Sauenhaltung spätestens 2026 aufgeben. Dies stelle viele Sauenhalter vor große Herausforderungen.
Keine Signale für finanzielle Unterstützung vom Bund
Seit dem Inkrafttreten dieser Regelung ist laut RLV bereits mehr als ein Jahr vergangen, ohne dass klare Signale hinsichtlich begleitender Maßnahmen seitens des Bundes, etwa zur zugesagten finanziellen Unterstützung, erkennbar wären. Dies sorge bei den betroffenen Tierhaltern zunehmend für Frust und Verärgerung. „Wir begrüßen es, dass Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir die Vorschläge des Kompetenznetzwerks Tierhaltung aufgegriffen hat, aber wir brauchen jetzt endlich Entscheidungen, damit wir wissen, ob wir überhaupt noch Chancen haben, in Deutschland rentabel Ferkel zu erzeugen“, betonte der Vorsitzende des RLV-Fachausschusses Schweine, Wilhelm Hellmanns.
Gemeinsam mit Ferkelerzeugern aus dem Arbeitskreis Sauenhalter Norddeutschland (AKS) hatte sich Hellmanns kürzlich mit einem „Weckruf“ an Özdemir gewandt. In diesem wird unter anderem wegen der hohen Kosten und baurechtlicher Probleme gefordert, dass Betriebe auch nach entsprechenden Umbauten im bestehenden Stall ohne Außenklima eine Anerkennung beim staatlichen Tierwohlkennzeichen mit Förderung erhalten sollten. Ansonsten bestehe die große Gefahr, dass Erzeuger mit Engagement für Tierwohlmaßnahmen in der Initiative Tierwohl (ITW) wieder zu den gesetzlichen Mindeststandards zurückkehren könnten.
Özdemir soll Gesamtpaket zur Unterstützung der Sauenhalter vorlegen
Die Sauenhalter im RLV und im AKS fordern Özdemir auf, dringend ein Gesamtpaket mit einer Haltungs- und Herkunftskennzeichnung, einer Finanzierung der Tierwohlmaßnahmen auf den Betrieben und mit einer Anpassung des Bau- und Immissionsschutzrechts vorzulegen. Das Konzept müsse praxistauglich und zeitnah umzusetzen sein.