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Sauenhalter können jetzt Förderung für Stallumbau beantragen

Ab heute können Sauenhalter einen Förderantrag für den Stallumbau hin zu mehr Tierwohl stellen. Die Höchstgrenze liegt bei 500.000 € je Betrieb. Der Tierbestand darf sich dadurch aber nicht vergrößern

Lesezeit: 4 Minuten

Sauenhaltende Betriebe können kurzfristig eine Förderung für Stallum- sowie Stallersatzbauten aus dem Bundesprogramm Stallumbau erhalten. Das Bundesagrarministerium (BMEL) fördert den Stallumbau, um das Tierwohl in der Sauenhaltung zu verbessern. Anträge können bis zum 15. März 2021 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.ble.de/stallumbau gestellt werden.

Das BMEL bezuschusst 40 % der förderfähigen Ausgaben, informiert die BLE . Die Förderhöchstgrenze beträgt 500.000 € pro landwirtschaftlichem Betrieb und Investitionsvorhaben. Das Bauvorhaben muss bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein.

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Das BMEL fördert außerdem die einzelbetriebliche Beratung für die Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts. Dieses darf jedoch nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sein.

Weitere Details zur Antragstellung sind unter www.ble.de/stallumbau veröffentlicht. Auskunft erteilt die BLE außerdem unter der Rufnummer 0228/6845-2755 sowie per E-Mail an stallumbau@ble.de.

Vorgaben zu Platz und Aktivitätsbereichen einhalten

Das Bundesprogramm Stallumbau unterstützt die kurzfristige Umsetzung der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Diese legt Mindestanforderungen an die Haltung von Sauen fest: Bei der Gruppenhaltung müssen ab dem Absetzen der Ferkel bis zur Besamung für jede Muttersau mindestens fünf Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Buchten müssen in Liege-, Fress- und sonstige Aktivitätsbereiche untergliedert werden; außerdem sind Rückzugsmöglichkeiten vorzusehen. Abferkelbuchten müssen eine Mindestfläche von 6,5 Quadratmetern haben und die Sauen müssen sich frei bewegen sowie ungehindert umdrehen können.

Das BMEL hat die BLE mit der Umsetzung des Bundesprogramms Stallumbau beauftragt. Das Bundesprogramm ist Teil des Konjunkturpakets der Bundesregierung. Für die Förderung des Stallumbaus sind Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 300 Millionen Euro für die Jahre 2020 und 2021 eingeplant.

Klöckner: "Umbau gesellschaftlich erwünscht"

Mehr Platz im Stall, mehr Auslauf, Tageslicht und Frischluft – das kostet laut Bundesagrarministerin Julia Klöckner Geld, wofür die Tierhalter einen verlässlichen Finanzierungspfad bräuchten. Sie habe erreicht, dass im Konjunkturprogramm der Bundesregierung für 2020 und 2021 insgesamt 300 Mio. € für den Umbau von Ställen zur Verfügung stehen, so dass mehr Tierwohl umgesetzt werden kann.

Tiergerechtes Bauen sichere Standorte, schaffe Perspektiven und fördere das Tierwohl, sagte die CDU-Politikerin am Mittwoch. „Damit allein ist es aber nicht getan. Wir nehmen die ganze Kette in den Blick, brauchen einen Pakt vom Stall bis zum Teller. Zu den Empfehlungen unserer Borchert-Kommission will ich daher in dieser Legislaturperiode noch eine Entscheidung, partei- und fraktionsübergreifend. Damit die Tierhaltung weiter umgebaut werden kann und heimische Tierhalter hier eine Zukunft haben.“

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K O M M E N T A R

Förderprogramm Stallumbau: Versickern 300 Mio. € am Ende im Sand?

von Marcus Arden

Die Gesellschaft wünscht sich eine neue Form der Nutztierhaltung in Deutschland. Schweine, Rinder und Hühner sollen sich künftig freier bewegen können und mehr Außenklimareize erhalten. Diese ehrgeizigen Ziele sind aber nur realisierbar, wenn in den nächsten Jahren tausende von Ställen umgebaut werden. Das wiederum geht nur, wenn der Staat zum einen dafür Fördermittel zur Verfügung stellt und die Gesellschaft zum anderen dazu bereit ist, an der Supermarktkasse tiefer in die Tasche zu greifen.

Es ist daher zu begrüßen, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium den Stallumbau im Rahmen des Konjunkturpaketes der Bundesregierung mit 300 Mio. € fördert. Vorrangig gefördert werden sollen Betriebe, die die Vorgaben der neuen Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung umsetzen. Profitieren sollen in erster Linie die Sauenhalter, die ihre Deckzentren und Abferkelställe umbauen.

Geld muss bis Ende 2021 „verbaut“ sein

Super Sache, mögen sich viele nun denken. Doch das Förderprogramm hat einen entscheidenden Haken: Der dreistellige Millionenbetrag muss bis spätestens Ende 2021 „verbaut“ sein. Doch wie soll das gehen? Solange die Landwirte keine Planungssicherheit haben und die rechtlichen Grundlagen (Baugesetzbuch, TA-Luft usw.) für den Stallumbau hin zu mehr Tierwohl nicht schnellstmöglich geschaffen werden, wird das Geld nicht abgerufen werden können. Dann wandert es in den nächsten Bundeshaushalt und die Ferkelerzeugung aus Deutschland ab.

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