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Kommentar

Sauenhaltung: Ein Ende mit Schrecken?

Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner will die Haltung in Deckzentrum und Abferkelstall neu regeln. Der Verordnungsentwurf bietet den Sauenhaltern zwar Rechtssicherheit, aber keine Perspektive.

Lesezeit: 3 Minuten

Ein Kommentar von Gerburgis Brosthaus vom Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben:

Bauanträge, die auf Eis liegen, übereifrige Kreisveterinäre, die Sauenhaltern einen Strick aus der Kastenstandbreite im Deckzentrum drehen. Seit dem Kastenstand-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vor über drei Jahren gibt es keine verlässlichen Rahmenbedingungen für die Sauenhaltung. Deshalb sind Ferkelerzeuger erleichtert, wenn Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner mit ihrem Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung endlich für Rechtssicherheit sorgt.

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Hohe Kosten, aber weniger Gewinn

Doch was nutzt Rechtssicherheit ohne Perspektive? Experten rechnen damit, dass die Ferkel­erzeuger 30 bis 40 % ihres Bestands verlieren, wenn sie ihre Ställe nach den neuen Regeln umbauen. Das bedeutet: Sie müssen viel Geld in die Hand nehmen, um am Ende weniger Ferkel zu erzeugen und deutlich weniger Gewinn zu erzielen. Welcher Unternehmer ist denn so dumm?

Zudem passt die geforderte Standlänge von 2,20 m in kein Achsmaß heutiger Sauenställe. Es reicht nicht, oberirdisch umzubauen. Auch der Güllekeller muss angepackt werden. Will der Landwirt die verlorenen Plätze neu bauen, ist die notwendige Baugenehmigung keineswegs sicher.

Große Buchten, höhere Ferkelverluste

Und dann die Vorgaben zum Abferkelbereich: Was hat die Ministerin geritten, ohne Not eine freie Bewegungsfläche von 5 m² festzuschreiben? Tierschutz kann es nicht gewesen sein. Große Buchten führen zu höheren Ferkelverlusten. Das zeigen Versuche, die das Bundesministerium selbst gefördert hat.

Insgesamt wird durch die 5 m² Bewegungsfläche ein Buchtenmaß von 8 m²/Sau erforderlich. Eine Bucht dieser Größe gab es auf der EuroTier nicht. Österreich, wo Bewegungsbuchten ab dem Jahr 2033 Pflicht werden, fordert gerade mal 5,5 m².

Völlig im Regen stehen die Sauenhalter, die in den letzten Jahren ohne gesetzlichen Zwang Bewegungsbuchten eingebaut haben. Diese sind im Schnitt etwa 6,5 m² groß mit maximal 3,5 m² Bewegungsfläche. Brandneu, aber nach Klöckners Maßstäben ein Sanierungsfall. Diese Buchten sind aus dem offiziellen AFP-Programm gefördert worden. Da lag die Messlatte bei 6 m² Buchtenfläche.

Explodierende Kosten

Vollends utopisch wird es bei den Kosten. Während die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) 3,5 Mrd. € Baukosten veranschlagt, rechnet das Ministerium die Summe auf 713 Mio. € klein. Dabei ist anscheinend einkalkuliert, dass 1 Mio. Sauen innerhalb der Übergangsfrist aufgegeben werden – mehr als die Hälfte des heutigen Bestands von 1,8 Mio. Sauen.

Den finanziellen Kraftakt können ohnehin nur Großbetriebe leisten, nicht aber der viel beschworene Familienbetrieb. Angesichts der ungelösten Fragen bei Kastration und Kupierverzicht werden viele sich für den Ausstieg entscheiden. Julia Klöckner hat mit 15 Jahren Übergangsfrist das Enddatum gesetzt – das Jahr 2031.

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