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Schmidt präsentiert die Kriterien des Tierwohllabels für Schweine

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat die Kriterien für das staatliche Tierwohllabel für Schweinefleisch vorgelegt. Sie gehen bereits in der Einstiegsstufe über die der Initiative Tierwohl hinaus. Das BMEL hofft, dass sich 2018 die ersten Betriebe für das Label zertifizieren.

Lesezeit: 3 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat die Kriterien für das staatliche Tierwohllabel für Schweinefleisch vorgelegt. Sie gehen bereits in der Einstiegsstufe über die der Initiative Tierwohl hinaus. Das BMEL hofft, dass sich 2018 die ersten Betriebe für das Label zertifizieren.


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Landwirtschaftsminister Christian Schmidt hat die genauen Kriterien für das staatliche Tierwohllabel für Schweinefleisch präsentiert. „Die Kriterien unseres Tierwohllabels gehen in der Eingangsstufe über die Kriterien der Brancheninitiative Tierwohl und über die gesetzlichen Standards hinaus“, sagte er. Er wolle mit dem zweistufigen Label aus Einstiegs- und Premiumstufe kein Nischenprodukt schaffen sondern das Tierwohl in der Breite verbessern, so Schmidt weiter.


Mehr Platz, kein Kastenstand und kaum kurative Eingriffe, weniger Transportdauer


Für die Einstiegsstufe soll in dem Label das Platzangebot für Schweine je nach Gewicht zwischen 14 bis 33 Prozent größer sein als gesetzlich vorgeschrieben. In der Premiumstufe erhöhen sich die Werte auf 70 bis 100 Prozent. Im Kastenstand im Deckzentrum dürfen die Sauen in beiden Labelstufen nur vier Tage gehalten werden. In der Premiumstufe ist außerdem eine „freie Abferkelung“ umzusetzen. Den Ferkeln müssen mindestens vier Wochen Säugezeit bei der Sau ermöglicht werden. Die betäubungslose Ferkelkastration ist verboten. In der Einstiegsstufe ist das Schwanzkupieren noch erlaubt, in der Premiumstufe hingegen nicht mehr. Die erlaubte Tiertransportdauer wird in der Premiumstufe auf 6 Stunden beschränkt.


Preisaufschlag von 20 Prozent veranschlagt


„Ein Tierwohllabel gibt auch Landwirten gute Möglichkeiten, ihre Einnahmen zu stabilisieren“, sagte Schmidt. Er betonte, dass es mehr Tierwohl nicht zum Nulltarif geben könne, sondern die Landwirte für ihre notwendigen Investitionen auch bessere Preise erzielen müssten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) geht davon aus, dass mit einem Preisaufschlag von etwa 20 Prozent zu rechnen ist. Das soll den zusätzlichen Aufwand und die zusätzlichen Kosten in der Wertschöpfungskette vom Landwirt in der Produktion bis zum Lebensmitteleinzelhandel ausgleichen. „Wir brauchen ein Bündnis der Wertschöpfungskette vom Bauern über den Supermarkt bis zum Verbraucher“, sagte Schmidt.


Gesetz für das Label soll bis 2018 verabschiedet sein


Derzeit arbeitet das BMEL am begleitenden Gesetzesentwurf zur Einführung des Tierwohllabels. Das Gesetz soll die wesentlichen Eckpunkte und den Rahmen für die Verordnung, in der die Details geregelt werden sollen, vorgeben. „Bei optimalem Verlauf können 2018 die ersten Betriebe zertifiziert werden“, heißt es im BMEL. Derzeit befinde sich das Ministerium in intensiven Gesprächen mit allen Beteiligten über die Organisation dieses Prozesses. Zu welchem Zeitpunkt letztendlich Produkte mit dem Tierwohllabel in den Regalen liegen, hänge auch von den Umstellungsprozessen ab, hieß es.


Die Kriterien für die Einstieg- und die Premiumstufe finden sie hier zum Download:



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