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Schweden führt Herkunftskennzeichnung für Fleisch ein

Die schwedische Regierung hat die Einführung einer Herkunftskennzeichnung für Fleisch bekanntgegeben. Diese soll auch für Restaurants und andere Außer-Haus-Verpflegungen verpflichtend sein.

Lesezeit: 2 Minuten

Während in Deutschland noch über eine Tierhaltungskennzeichnung diskutiert wird, ist Schweden schon einen Schritt weiter. Die Regierung in Stockholm hat jetzt die Einführung einer Herkunftskennzeichnung für Fleisch bekanntgegeben. Ein entsprechender Notifizierungsantrag soll in Kürze bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.

Die Kennzeichnung soll auch für Restaurants und andere Außer-Haus-Verpflegungen obligatorisch sein. Diese sollen die Information zur Herkunft des Fleischs auf ihren Speisekarten oder über Schilder weitergeben. Laut Landwirtschaftsministerin Anna-Caren Sätherberg will die Regierung ihren Bürgern so die Daten für eine fundierte Verbraucherentscheidung liefern und nicht zuletzt die Wahl für heimische Produkte erleichtern.

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Schwedische Bauern fordern Herkunftskennzeichnung seit Jahren

Der Schwedische Bauernverband (LRF) begrüßte die geplante Einführung einer Herkunftskennzeichnung. Die stellvertretende Verbandsvorsitzende Åsa Odell wies darauf hin, dass eine solche Information laut aktuellen Umfragen von 80 % der Konsumenten gewünscht werde. Ohnehin sei die Herkunftskennzeichnung seit Jahren eine Forderung der schwedischen Bauern, die zu Recht stolz seien auf ihren niedrigen Antibiotikaeinsatz und höchste Tierwohlstandards in der Haltung, so Odell.

ISN: Kennzeichnung vermindert Wettbewerbsnachteile

Auch in Deutschland wird von den Tierhaltern die zügige Einführung einer verpflichtenden Haltungskennzeichnung gefordert. Nach Einschätzung der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) lassen sich bei höheren Tierwohlstandards in den deutschen Ställen nur auf diesem Weg Wettbewerbsnachteile gegenüber ausländischen Konkurrenten vermindern.

Nach europäischem Recht ist die nationale Einführung einer obligatorischen Herkunftskennzeichnung zulässig, wenn „gute Gründe“ vorliegen. Dazu zählen beispielsweise das Vorhandensein nachweislich höherer Haltungsstandards im Inland sowie der Wunsch großer Teile der Bevölkerung nach einer solchen Kennzeichnung.

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