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Kreis Osnabrück

Schweine verhungert: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Landwirt

Auf einem Hof im Kreis Osnabrück hat ein Landwirt 300 Schweine über Wochen sich selbst überlassen. Sie haben sich am Ende gegenseitig aufgefressen. Der Betrieb war QS-Mitglied.

Lesezeit: 2 Minuten

Auf einem Betrieb in Natrup-Hilter im Landkreis Osnabrück sind 300 Schweine verhungert. Sie hatten sich am Ende gegenseitig aufgefressen. Medienberichten zufolge will die Staatsanwaltschaft jetzt ein Ermittlungsverfahren gegen den Landwirt einleiten. Ein Schweinehaltungsverbot hatte das Veterinäramt bereits ausgesprochen. Rinder darf er nach tierschutzrechtlicher Überprüfung des Landkreises jedoch weiterhin halten.

Offenbar hatten die Tiere wochenlang kein Futter bekommen. Laut einem Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sollen sich die Tiere bereits kannibalisch verhalten haben. Die Zeitung fragt in einem weiteren Artikel zudem, wie es dazu kommen konnte, obwohl der Hof dem QS-Prüfsystem für Lebensmittelsicherheit angehöre.

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QS hatte Hof zuletzt 2020 geprüft

Wir haben QS um Stellungnahme gebeten. Hier die Antwort: "QS prüft die teilnehmenden Betriebe regelmäßig alle ein bis drei Jahre. Wenn durch unvorhersehbare Ereignisse oder menschliches Versagen die Versorgung der Tiere nicht mehr stattfindet, kann die Situation in einem Stall binnen weniger Tage eskalieren. Das zu verhindern ist die Verantwortung jedes Tierhalters.

Der genannte Betrieb wurde von QS zuletzt Mitte 2020 geprüft. Hierbei konnten keine Verstöße gegen den Tierschutz festgestellt werden. Nach unserem Kenntnisstand befinden sich keine Tiere mehr in dem betreffenden Stall. Der Tierhalter selbst ist seit Tagen nicht zu erreichen. Der Betrieb ist für die Lieferung in das QS-System gesperrt. Das gilt auch für den Milchvieh-Betrieb.

Wir nehmen Verstöße gegen gesetzliche Anforderungen und gegen die Anforderungen des QS-Systems sehr ernst. Insbesondere im Fall von Verstößen gegen den Tierschutz gehen wir den Hinweisen sofort und konsequent nach, prüfen den Sachverhalt und leiten nachhaltige Maßnahmen zur Behebung der Abweichungen ein. Zudem wird in diesen Fällen ein Sanktionsverfahren eingeleitet, das zu empfindlichen Vertragsstrafen und dem dauerhaften Ausschluss von Betrieben aus dem QS-System führen kann."

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