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Neue EU-Kontrollverordnung

Schweinehalter können QS-Auditindizes für Veterinärämter freischalten

Veterinärämter sollen ab jetzt alle Informationen, die ihnen vorgelegt werden, für die Risikoeinschätzung von Betrieben heranziehen. Die Auditindizes ergeben sich aus den letzten QS-Audits.

Lesezeit: 2 Minuten

Schweinehaltende Betriebe können mit den von der QS Qualität und Sicherheit GmbH bereitgestellten Auditindizes für Biosicherheit (BSI) und Tierhaltung (THI) gegenüber den Veterinärämtern ihre Sorgfalt und Risikovorsorge belegen.

Wie die Bonner Qualitätssicherer mitteilten, gibt die seit kurzem gültige EU-Kontrollverordnung 2017/625 vor, dass Veterinärämter alle Informationen, die ihnen vorgelegt werden, für die Risikoeinschätzung von Betrieben heranziehen sollen. Die Auditindizes für Biosicherheit und Tierhaltung ergeben sich aus acht beziehungsweise zehn Prüfkriterien des letzten QS-Audits.

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Zur Einsicht vorgelegt werden können auch Daten und Informationen aus den QS-Monitoringprogrammen für Salmonellen, Antibiotika sowie Schlachttierbefunden. Laut QS können ab Januar 2020 die genannten Indizes und Daten den zuständigen Veterinärämtern zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung hierfür sei eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des jeweiligen Tierhalters an sein Veterinäramt und die Registrierung des Amtes in der QS-Datenbank. Erst nach Vorlage der Einwilligung durch den Landwirt und schriftlicher Vereinbarung mit QS zum Datenschutz und zur Datennutzung würden die Veterinärämter freigeschaltet.

„Die Auditindizes für Biosicherheit und Tierhaltung sind ein Service für die QS-Systempartner zur eigenen Standortbestimmung. Zusätzlich geben sie schweinehaltenden Betrieben die Möglichkeit, den Veterinärämtern eine Risikobewertung vorzulegen“, erklärte QS-Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Nienhoff. Entscheidend dabei sei, dass der Systempartner selbst bestimme, ob und welche Daten er den Behörden zur Einsicht freigeben wolle.

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