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Schweinehalter verbrauchen weniger Antibiotika

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum sechsten Mal die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit von Antibiotika in der Nutztierhaltung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum sechsten Mal die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit von Antibiotika in der Nutztierhaltung im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bei einem Vergleich der aktuellen Ergebnisse für das erste Halbjahr 2017 mit der Auswertung für die zweite Jahreshälfte 2016 zeigt sich, dass die Theraphiehäufigkeit lediglich bei Masthähnchen und -puten etwas gestiegen ist. Bei Ferkeln und Mastschweinen waren dagegen weitere Rückgänge festzustellen.


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Nach den aktuellen Ergebnissen des BVL belief sich der Therapiehäufigkeitsindex der Kennzahl 1 für Ferkel bis 30 kg im ersten Halbjahr 2017 auf 3,02, nachdem er für den Zeitraum von Juli bis Dezember 2016 mit 3,06 etwas höher gelegen hatte. Die Kennzahl 2 ist gleichzeitig von 11,077 auf 10,766 zurückgegangen. Bei Mastschweinen lag der Median mit 0,382 deutlicher unter dem Vergleichswert von 0,455 der vorherigen Erhebung. Bei der Kennzahl 2 wurde in der Mast ein Absinken von 4,002 auf 3,596 festgestellt.


Für Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zeigt die Bilanz der bisherigen sechs Erhebungsperioden, dass das Antibiotikaminimierungskonzept mittlerweile gut etabliert ist und wirkt. Die Entwicklung der Zahlen macht dem Minister zufolge aber auch deutlich, dass bei einigen Nutztierarten stärker als bei anderen weiter intensiv daran gearbeitet werden muss, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu verringern. Das dürfe aber natürlich nicht auf Kosten des Tierschutzes geschehen. „Denn kranke Tiere müssen behandelt werden“, betonte Schmidt.



Hintergrund


Gemäß Arzneimittelgesetz müssen Tierhalter ab einer bestimmten Bestandsgröße halbjährlich die Bezeichnung der angewendeten Antibiotika, die Anzahl und Art der gehaltenen und behandelten Masttiere, die Anzahl der Behandlungstage sowie die insgesamt angewendete Menge von Antibiotika ihrer zuständigen Überwachungsbehörde melden. Die Meldung erfolgt an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (www.hi-tier.de).


Aus den Meldungen wird mittels der Formel „Anzahl behandelter Tiere multipliziert mit der Anzahl Behandlungstage dividiert durch die durchschnittliche Anzahl gehaltener Tiere pro Halbjahr“ für jeden Betrieb und jede Nutzungsart gemäß Arzneimittelgesetz der betriebsindividuelle halbjährliche Therapiehäufigkeitsindex ermittelt.


Aufgrund des § 58d des Arzneimittelgesetzes ist der Tierhalter verpflichtet, seine betriebsindividuelle Kennzahl, die ihm von seiner Überwachungsbehörde mitgeteilt wurde, mit den jeweiligen bundesweiten Kennzahlen zu vergleichen.


Liegt der Betrieb über dem Median aller Betriebe (also über Kennzahl 1), muss der Tierhalter zusammen mit seinem Tierarzt die Ursachen dafür ermitteln und ggf. Maßnahmen ergreifen, die zur Reduzierung der Antibiotikaverwendung führen. Sofern der Betrieb mit seiner betriebsindividuellen Kennzahl über dem dritten Quartil (der Kennzahl 2) liegt, muss der Tierhalter innerhalb von vier Monaten nach Veröffentlichung der bundesweiten Kennzahlen zu den Therapiehäufigkeiten im Bundesanzeiger einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen.


Die Behörde prüft den Plan und kann ggf. Änderungen anordnen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Gesundheitsvorsorge oder der Haltungsbedingungen verlangen. Im Extremfall kann sogar das Ruhen der Tierhaltung angeordnet werden.



Die Kennzahlen ermöglichen keine Aussage über die durchschnittliche Anzahl der Behandlungstage pro Tier je Halbjahr und sind auch nicht geeignet, einen Vergleich der Anwendungshäufigkeiten zwischen den einzelnen Tier- und Nutzungsarten zu beschreiben.

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