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Urteil

Schweinemastanlage Haßleben: Genehmigung endgültig aufgehoben

Wegen bauplanungsrechtlicher Fehler ist die Genehmigung der Schweinemastanlage Haßleben nicht mehr gültig. Nach 16 Jahren endet damit der Rechtsstreit von Tierschützern und Bürgerinitiative.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Schweinemastanlage Haßleben wird nicht in Betrieb gehen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat endgültig festgestellt, dass die für die Anlage mit 37.000 Mastplätzen erteilte Genehmigung rechtswidrig ist. Damit endet der seit 16 Jahren andauernde Streit in der Uckermark, teilt der Deutsche Tierschutzbund mit.

Das OVG Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 6. Juli 2020 den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam abgelehnt. Das VG Potsdam hatte die Genehmigung, die das Landesamt für Umwelt im Jahr 2013 erteilt hatte, mit Urteil vom 16. Oktober 2017 aufgehoben. Dieses Urteil ist nunmehr rechtskräftig, weitere Rechtsmittel gibt es nicht mehr, so die Tierschützer weiter.

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Das VG Potsdam hatte die Schweinemastanlage aus bauplanungsrechtlichen Gründen für unzulässig erklärt. Die Genehmigungsbehörde war bei ihrer Genehmigung davon ausgegangen, dass der riesige Komplex der alten DDR-Mastanlage innerhalb des Orts Haßleben in der Uckermark liegt. Dem widersprach das VG mit dem Argument, dass sich eine solche Großanlage nicht in ein kleines Dorf „einfügt“.

Im Außenbereich, so das VG, sei die Anlage aber nicht genehmigungsfähig, weil es sich bei einer solchen Anlage nicht um ein sog. privilegiertes Vorhaben handelt. Das OVG hat dies nun bestätigt. Damit ist der Rechtsstreit beendet.

Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, sagt dazu: „Obwohl bauplanungsrechtliche Gründe ausschlaggebend waren, ist die Entscheidung des Gerichts auch ein starkes Signal für eine tiergerechtere Landwirtschaft.“ Rechtsanwalt Peter Kremer appelliert an die Behörden, mit solchen Anträgen künftig anders umzugehen: „Man wird sich die Frage stellen dürfen, warum die Zivilgesellschaft mehrere zehntausend Euro in ein behördliches und anschließendes gerichtliches Verfahren investieren muss, damit am Ende eine Entscheidung nach Recht und Gesetz ergeht.“

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