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Tierarzneimittelrecht

Schweiz: Rechtsanpassungen sollen Export von Tierprodukten in die EU sicherstellen

Die Schweiz sieht nach der Überarbeitung des EU-Tierarzneimittelrechts Handlungsbedarf zur Vermeidung von Handelshemmnissen und Sicherstellung der veterinärmedizinischen Versorgung.

Lesezeit: 2 Minuten

In der Schweiz ist vergangene Woche die Vernehmlassung zur Anpassung von mehreren heilmittelrechtlichen Erlassen eröffnet worden; sie dauert bis zum 11. August 2021. Nach Angaben des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) steht hinter der geplanten Anpassung der Regelungen die Überarbeitung des Tierarzneimittelrechts der Europäischen Union, die am 28. Januar 2022 in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zur Anwendung kommen soll. In der Schweiz bestehe nun Handlungsbedarf, um Handelshemmnisse zu vermeiden und die Versorgung mit Tierarzneimitteln zu erhalten. Zentral seien auch die Maßnahmen zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen.

Laut BVL erfolgt die Versorgung mit Tierarzneimitteln in der Schweiz zum größten Teil über den europäischen Markt. Deshalb sei es wichtig, dass für die Zulassung in der Schweiz möglichst die gleichen Bedingungen gälten wie in der EU. Damit werde die Gefahr verringert, dass Produkte vom Markt genommen würden. Ein Schwerpunkt des neuen EU-Tierarzneimittelrechts seien die Maßnahmen zur Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen, so das Bundesamt. Diese entsprächen der Nationalen Strategie Antibiotikaresistenzen (StAR) der Schweiz und sollten teilweise Eingang in das eidgenössische Recht finden. Zudem solle mit einer Überarbeitung verhindert werden, dass der Export von Schweizer Lebensmitteln tierischer Herkunft in die Europäische Union erschwert werde. Die dringlichen Anpassungen betreffen dem BVL zufolge die Tierarzneimittelverordnung, die Arzneimittelverordnung, die Arzneimittel-Bewilligungsverordnung und die Arzneimittel-Zulassungsverordnung. Weitere Anpassungen würden zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.

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