Die staatliche Unterstützung der Tiergesundheitsdienste in der Schweiz wird künftig einheitlich geregelt. Das sieht eine entsprechende Verordnung vor, die in der vergangenen Woche von der Regierung in Bern verabschiedet wurde und am 1. Dezember in Kraft tritt. Nach Angaben des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gibt es in der Schweiz vier Tiergesundheitsdienste, und zwar für Schweine, für Rinder, für Kleinwiederkäuer und für Bienen. Diese Tiergesundheitsdienste seien Selbsthilfeorganisationen mit dem Ziel, die Gesundheit von Nutztieren und damit die Produktion von einwandfreien Lebensmitteln zu fördern. Dazu stünden sie in regelmäßigem Kontakt mit den Haltern von Nutztieren sowie den Bestandstierärzten. Sie führten in den Nutztierhaltungen verschiedene Programme durch, um Krankheiten zu verhüten oder zu bekämpfen.
Zudem organisierten sie Kurse zu Themen wie Fütterung, Haltung sowie Tiergesundheit und unterstützten die Betriebe im Management ganzer Tierbestände. Bei dieser Arbeit würden sie vom Bund finanziell unterstützt, so das Bundesamt. Über Leistungsvereinbarungen würden die tierartspezifischen Einzelheiten mit jedem einzelnen Tiergesundheitsdienst geregelt. Die Unterstützung durch den Bund sei aber davon abhängig, dass die Kantone ebenfalls einen Beitrag leisteten. Neu ist laut BVL, dass jetzt auch der Rindergesundheitsdienst auf der Verordnungsstufe geregelt wird. Für diesen würden nun dieselben Regeln gelten wie für die anderen Tiergesundheitsdienste.