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Schweiz will an hohem Tierschutzniveau festhalten

Ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich hätte nicht zur Folge, dass die Eidgenossen das Tierschutzniveau im Lande senken. Da die Schweiz weiterhin die Möglichkeit hätte, strengere Tierschutznormen zu erlassen, verbliebe das Schutzniveau auch bei einem Freihandelsabkommen auf dem jetzigen Standard.

Lesezeit: 2 Minuten

Ein Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich hätte nicht zur Folge, dass die Eidgenossen das Tierschutzniveau im Lande senken. Da die Schweiz weiterhin die Möglichkeit hätte, strengere Tierschutznormen zu erlassen, verbliebe das Schutzniveau auch bei einem Freihandelsabkommen auf dem jetzigen Standard. Zu diesem Schluss kommt der Schweizer Bundesrat in seinem „Bericht zu den Auswirkungen des EU-Agrarfreihandels auf das Tierschutzniveau und die bäuerliche Tierhaltung in der Schweiz“.

Ein Bestandteil des Veterinäranhangs zum Landwirtschaftsabkommen mit der EU sind die Bestimmungen zu den Tiertransporten durch die Schweiz. Hierzu hatten die Eidgenossen bereits ein Transitverbot ausgehandelt. Demnach ist die Durchfuhr von Schweinen und anderen Nutztieren durch die Schweiz ausschließlich im Schienen- oder Luftverkehr gestattet; Schlachttiertransporte auf der Straße sind hingegen nicht zulässig. Mittlerweile hat das Schweizer Parlament beschlossen, die bislang auf Verordnungsstufe festgelegte Regelung für die Durchfuhr von Tieren durch die Schweiz im Tierschutzgesetz zu verankern. Die EU stellt allerdings das Transitverbot aufgrund der Bestimmungen des Binnenmarktes und des gemeinsamen Veterinärraumes Schweiz-EU in Frage. Der Bundesrat kündigte an, im Rahmen bilateraler Gespräche mit der EU alles daran zu setzen, damit das heutige Verbot von Tiertransporten auf der Straße beibehalten werden könne.

Die Schweiz dürfte aber, wie dies auch bereits heute der Fall sei, die Einfuhr von Tieren und tierischen Produkten aus der EU nicht einschränken, auch wenn die Tiere nicht nach Schweizer Normen gehalten worden seien. Eine solche Einschränkung sei aus der Sicht der Welthandelsorganisation (WTO) nicht zulässig und widerspreche zudem den Bestimmungen des Binnenmarkts. (AgE)

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