In der Schweiz hat die Zahl unangemeldeter Tierschutzkontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß inzwischen deutlich überschritten. Das hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) letzte Woche in Bern mitgeteilt. Vorgeschrieben sei, dass landwirtschaftliche Tierhaltungen in der Schweiz alle vier Jahre im Bereich Tierschutz überprüft würden und dass mindestens ein Zehntel der Kontrollen unangemeldet erfolgten.
Die Realität sehe jedoch anders aus. Im Jahr 2018 hätten bei 10.647 und damit rund einem Viertel der tierhaltenden Höfe in der Schweiz Grundkontrollen stattgefunden. Davon seien gut 35 % unangemeldet erfolgt. Bei knapp 87 % der geprüften Betriebe habe man keine Mängel im Bereich Tierschutz festgestellt, berichtete das BLV.
Zusätzlich zu den Grundkontrollen hätten die kantonalen Veterinärdienste die Landwirtschaftsbetriebe mittels Nach-, Zwischen- oder Verdachtskontrollen aufgrund von Meldungen Dritter überprüft. Von diesen Kontrollen seien 88 % unangemeldet gewesen.