Schweizer Landwirt soll 2.000 Ferkel ohne ausreichende Betäubung kastriert haben
Das schweizerische Bundesgericht hat die Beschwerde eines Schweinehalters aus dem Kanton Thurgau abgewiesen, der seine Ferkel über ein Jahr lang ohne ausreichende Narkose betäubt haben soll. Das Veterinäramt verhängt verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen.
Ein Schweinehalter aus dem Kanton Thurgau in der Schweiz soll von Dezember 2014 bis Januar 2016 von 2.600 Ferkeln rund 2.000 Ferkel ohne ausreichende Narkose kastriert haben. Das berichtet die Bauernzeitung Online. Bei einer unangemeldeten Kontrolle des Schweinebetriebs stellte das Veterinäramt des Kantons Thurgau schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz fest, wie das Bundesgericht in einem am Montag publizierten Urteil schreibt. Seit 2010 ist die betäubungslose Ferkelkastration in der Schweiz verboten.
Die Ferkelkastration sei von einer Person durchgeführt worden, die nicht über den notwendigen Sachkundenachweis verfügte. Das Veterinäramt hat daraufhin verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen ergriffen und angeordnet, dass die Kastrationen in Zukunft nur durch den Landwirt selbst oder eine berechtigte Person durchzuführen seien. Der Schweinehalter klagte beim Verwaltungs- und Bundesgericht dagegen, die Richter wiesen jedoch alle Rügen des Schweinehalters ab.
Für die Bestimmung der Zahl unzureichend betäubter Ferkel bei der Kastration stützen sich die Vorinstanzen auf einen Zähler am Narkosegerät. Dieser zeigte weniger als ein Viertel der tatsächlich durchgeführten Kastrationen an. Das Gerät sei zudem so verschmutzt gewesen, dass das Display erst gereinigt werden musste. In dem Behälter, in dem sich die Ferkel vor und nach der Kastration befinden, waren Kartonteile und eine tote vertrocknete Maus gefunden worden.
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Ein Schweinehalter aus dem Kanton Thurgau in der Schweiz soll von Dezember 2014 bis Januar 2016 von 2.600 Ferkeln rund 2.000 Ferkel ohne ausreichende Narkose kastriert haben. Das berichtet die Bauernzeitung Online. Bei einer unangemeldeten Kontrolle des Schweinebetriebs stellte das Veterinäramt des Kantons Thurgau schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz fest, wie das Bundesgericht in einem am Montag publizierten Urteil schreibt. Seit 2010 ist die betäubungslose Ferkelkastration in der Schweiz verboten.
Die Ferkelkastration sei von einer Person durchgeführt worden, die nicht über den notwendigen Sachkundenachweis verfügte. Das Veterinäramt hat daraufhin verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen ergriffen und angeordnet, dass die Kastrationen in Zukunft nur durch den Landwirt selbst oder eine berechtigte Person durchzuführen seien. Der Schweinehalter klagte beim Verwaltungs- und Bundesgericht dagegen, die Richter wiesen jedoch alle Rügen des Schweinehalters ab.
Für die Bestimmung der Zahl unzureichend betäubter Ferkel bei der Kastration stützen sich die Vorinstanzen auf einen Zähler am Narkosegerät. Dieser zeigte weniger als ein Viertel der tatsächlich durchgeführten Kastrationen an. Das Gerät sei zudem so verschmutzt gewesen, dass das Display erst gereinigt werden musste. In dem Behälter, in dem sich die Ferkel vor und nach der Kastration befinden, waren Kartonteile und eine tote vertrocknete Maus gefunden worden.