Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

Schweriner Landwirtschaftsministerium berät über Nottötung von Ferkeln

Gestern fand im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Schwerin eine Beratung zur rechtlich sicheren und tierartgerechten Tötung von nicht überlebensfähigen Ferkeln statt. Hintergrund des Treffens sind Medienberichte über möglicherweise rechtswidrige Ferkeltötungen.

Lesezeit: 3 Minuten

Gestern fand im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in Schwerin eine Beratung zur rechtlich sicheren und tierartgerechten Tötung von nicht überlebensfähigen Ferkeln statt. Hintergrund des Treffens sind Medienberichte über möglicherweise rechtswidrige Ferkeltötungen.


Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Bei der Sitzung hat man sich darauf verständigt, einerseits die tierrechtskonforme Auslegung des Betäubens und des Tötens von nicht überlebensfähigen Ferkeln zu konkretisieren. Andererseits sollen Tierhalter ihre Arbeitsabläufe für eine rechtskonforme Tötung weiter anpassen. Jedenfalls ist der Tierhalter für die jederzeitige Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben in seinem Betrieb verantwortlich. Dabei muss sichergestellt werden, dass ein Tier vor unnötigem Leid und Schmerzen zu bewahren. Diese Entscheidung muss immer im Einzelfall erfolgen. Kriterien für die mangelnde Lebensfähigkeit eines Ferkels können beispielsweise organische Fehlentwicklungen oder auch starkes Untergewicht sein. Die so genannte ‚Überzähligkeit‘ von Ferkeln ist nach wie vor kein hinreichender Grund. Es liegt im Interesse eines Landwirtes, alle lebendgeborenen Ferkel aufzuziehen.


Betäubung und Tötung nicht auf Stallgang


Das heißt, dass nach dem Abferkeln in einem ersten Schritt  der gesamte Wurf begutachtet wird. Dabei werden schwache und/oder missgebildete Ferkel gekennzeichnet. In einem zweiten Schritt überprüft man die gekennzeichneten Ferkel ein weiteres Mal nach Überlebensfähigkeit. Sollte diese nicht vorhanden sein, erfolgt eine Selektion. Hierbei soll nun die Betäubung und Tötung in einem gesonderten Bereich des gleichen Stalls und nicht auf dem Stallgang erfolgen. Konkret bedeutet dies, dass mittels Kopfschlag eine Betäubung herbei geführt werden kann. Unmittelbar danach muss eine Tötung zum Beispiel durch Entblutung oder der Zufuhr von CO2 erfolgen und der Tod muss eindeutig festgestellt werden. Diese Schritte müssen durch ein und dieselbe Person durchgeführt werden, die über die nötige Sachkunde verfügt. Die VLÄ werden diese Vorgehensweise kontrollieren.


Ein Merkblatt und ein Erlass werden zeitnah erarbeitet, den Tierhaltern und Verbänden übermittelt und anschließend der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.


Zur Sitzung eingeladen wurden unter anderem die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte (VLÄ), die Landesforschungsanstalt (LFA), der Schweinekontroll- und Beratungsring M-V e.V., dem Hybridschweinezuchtverband, dem Landesbauernverband sowie Tierhalter aus Mecklenburg-Vorpommern.


Mehr zum Thema:


top agrar besser machen. Gemeinsam
Sie sind Schweinehalter oder lesen regelmäßig den top agrar Schweine-Teil und/oder die SUS? Dann nehmen Sie an einem kurzen Nutzerinterview teil.

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.