Spanien führt im Schweinesektor eine Zwangsabgabe unter anderem zur Förderung der Vermarktung und des Branchenimages ein. Die entsprechende Verordnung des Landwirtschaftsministeriums ist jetzt im Amtsblatt veröffentlicht worden. Demnach müssen spanische Schweinehalter für jedes in Spanien aufgezogene und an den Schlachthof gelieferte Schwein in den Wirtschaftsjahren 2024/25 bis 2027/28 einen sogenannten Produktionsbeitrag in Höhe von 5,5 ct bezahlen.
50 % für Vermarktung und Image
Schlachthöfe werden mit der Verordnung dazu verpflichtet, für jedes geschlachtete Schwein und jeden eingeführten Schlachtkörper eine Abgabe von ebenfalls 5,5 ct zu entrichten. Die Beitragssumme soll zur Hälfte dafür eingesetzt werden, die Vermarktung und das Image des Sektors zu verbessern. Etwa ein Drittel soll der Verordnung zufolge in Hilfen für die Tierhaltung fließen, die restlichen Mittel unter anderem in die Förderung der Nachhaltigkeit.
Eingezogen und verwaltet wird das Geld vom spanischen Erzeugerverband Interporc. Dieser hatte die Regelung auch ausgearbeitet. Laut der spanischen Gesetzgebung kann eine Vereinbarung eines Branchenverbandes unter vorgegebenen Bedingungen auf den gesamten jeweiligen Sektor ausgeweitet werden