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Staatliches Tierwohllabel sieht deutlich mehr Platz vor

Der Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums für das geplante dreistufige staatliche Tierwohlkennzeichen sieht insgesamt 18 Kriterien vor. Ein wichtiger Knackpunkt dürften die Vorgaben zum Platzangebot für Schweine sein.

Lesezeit: 2 Minuten

Bereits in Stufe 1 gehen die Anforderungen des Tierwohllabels deutlich über die Einstiegsstufe der Initiative Tierwohl hinaus. Nach dem Entwurf des Agrarressorts sollen in der Gewichtsklasse von 51 kg bis 110 kg jedem Mastschwein in der Stufe 1 mindestens 0,95 m² zur Verfügung stehen müssen. Die Initiative Tierwohl verlangt 0,85 m², gesetzlich vorgeschrieben sind 0,75 m². Bei der Buchtenstrukturierung sollen beim Tierwohllabel in allen Stufen mindestens drei Vorgaben eingehalten werden müssen. Teilnehmende Landwirte sollen aus einem Katalog auswählen können, der unter anderem Trennwände, erhöhte Ebenen, Mikroklimabereiche, unterschiedliche Lichtbereiche oder Duschen umfassen soll.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner äußerte sich nach einem „Runden Tisch“ mit Spitzenvertretern aus Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmittel, Tierschutz- und Verbraucherverbänden, der Tierärzteschaft sowie Abgeordneten der Regierungsfraktionen am vergangenen Mittwoch in Berlin optimistisch zu den Perspektiven des Labels. Wirtschaftsvertreter wollten sich noch nicht äußern. Man werde die Vorschläge eingehend prüfen, hieß es lediglich.

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Nicht zugelassen werden soll beim Tierwohlkennzeichen die betäubungslose Ferkelkastration, und zwar bereits in der Stufe 1 und auch schon vor Ablauf der soeben beschlossenen Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2020. Generell sollen nur solche Verfahren angewendet werden dürfen, die in Deutschland rechtskonform sind. Unter lokaler Betäubung kastrierte Importferkel fallen damit raus. Die Kriterien sollen in einer Verordnung verankert werden, die in den nächsten Wochen vorliegen soll. Die Verordnung muss ebenso wie das Tierwohlkennzeichnungsgesetz von der EU-Kommission notifiziert werden. Der Gesetzentwurf selbst hat dem Vernehmen nach nicht die Zustimmung aller Ressorts. Abzuwarten bleibt, ob Gesetz und Verordnung wie geplant bis Herbst 2019 in Kraft treten können. Realistischer erscheint derzeit ein Inkrafttreten zu Jahresbeginn 2020 oder später.

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