Wer seinen Stall zum Beispiel für mehr Tierwohl umbauen will, scheitert oft an der Genehmigung. Dass wollen die Landwirte im Emsland nicht hinnehmen. Die Vereinigung des Emsländischen Landvolks hat daher ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die rechtlichen Probleme beim Umbau der Ställe zu analysieren und Lösungen vorzuschlagen. „Die landwirtschaftlichen Familienbetriebe müssen auf die Forderungen der Gesellschaft zu mehr Tierwohl reagieren können. Das ist unter dem derzeitigen Baurecht nicht möglich“, sagte Lambert Hurink, der Geschäftsführer der Vereinigung gestern in Berlin bei der Vorstellung des Gutachtens.
Umbau der Ställe im Baugesetz zulassen
Der Gutachter, Rechtsanwalt Helmar Hentschke, fasste zusammen: „Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Baurecht-Novelle von 2013 für einen Umbau der Ställe hin zu mehr Tierwohl hinderlich ist.“ Er plädiert an das Bundesministerium des Innern für Bauen und Heimat?, das Baurecht schnell anzupassen. Das würde durch kleine Wortveränderungen gehen. Im Gesetz sind gewerbliche Betriebe zu einem Bebauungsplan verpflichtet, die neu bauen, erweitern und umbauen wollen. Er schlägt vor, den Umbau der Ställe aus der aktuellen Gesetzesformulierung zu streichen. So wäre das Umbauen der Ställe auch ohne einen Bebauungsplan möglich, wenn der Landwirt gleichviele oder weniger Tiere als vor dem Umbau hält.
Kurze Pachtdauer kein Kriterium für gewerbliche Anlage
Des Weiteren hat das Gutachten herausgebracht, dass Landwirte oft nur auf Grund ihrer Pachtfläche als gewerblich gelten. Um als Landwirtschaftlicher Betrieb zu gelten, muss der Landwirt ausreichend Futterfläche für seine Tiere nachweisen. Das geht über eigene aber auch über gepachtete Flächen. Laut aktueller Rechtsprechung gilt das allerdings nur bei Pachtverträgen, die mindestens 12 Jahre laufen. „Die nach dem Gutachten in der Praxis üblichen kürzeren Pachtzeiten dürfen nicht zulasten des landwirtschaftlichen Bauens führen“, sagte Hurink. Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, betonte, dass der Verband damit keine Werbung für flächenlose Tierhaltung machen will. „Wir gehen nicht auf die Bühne für die flächenlose gewerbliche Tierhaltung, sondern für Landwirte, die zu Unrecht gewerblich sind“, sagte er.
Außerdem plädiert das Gutachten für einen Bonus für Tierwohlställe, zum Beispiel mit Ausläufen, in der zukünftigen Technischen Anleitung zur Reinerhaltung Luft (TA Luft). Der aktuelle Entwurf der TA-Luft befindet sich immer noch in der Abstimmung zwischen den Bundesministerien. Ein Abschluss ist aus Sicht des DBV derzeit noch nicht absehbar.
Aktuelles Baurecht bremst Umbau von Ställen aus
Wer aktuell die Bausubstanz seines Stalles verändern will, braucht eine Genehmigung vom Bauamt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie vorhaben einen Auslauf an den Stall zu bauen oder neue Außenfenster anbringen wollen. Das Baurecht bremst seit der Novelle 2013 vor allem gewerbliche Tierhaltungsanlagen aus. Diese dürfen nur noch mit einem Bebauungsplan neue Ställe bauen oder ihre bestehenden Ställe umbauen oder erweitern. Den Bebauungsplan erstellt der Landwirt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Er muss dafür natur- und umweltschutzrechtliche Gutachten vorlegen. „Das Planungsverfahren dauert im Schnitt zwei Jahre. Die Kosten liegen inklusive der Gutachten im fünfstelligen Bereich“, sagt Rechtsanwalt Helmar Hentschke aus Potsdam. Zumal ist die Gemeinde nicht verpflichtet, dem Bebauungsplan zuzustimmen. „Wenn der Gemeinderat den Bebauungsplan ablehnt, hat der Landwirt keine Chance auf einen Umbau des Stalls“, sagte Hentschke. Das bremst vor allem gewerbliche Tierhalter aus, die Ställe umzubauen. „Es darf nicht sein, dass die vielen Initiativen für höhere Tierwohlstandards am Baurecht scheitern“, stellt Bernhard Krüsken fest.