Laut der Neuregelung dürfen bei Erkrankung eines Tieres im Bestand die noch gesunden Tiere nicht mehr ohne weiteres prophylaktisch mit Antibiotika behandelt werden. In Zukunft soll dies nur noch in absoluten Ausnahmefällen erlaubt sein. Außerdem werden bestimmte Reserveantibiotika ausschließlich dem Menschen vorbehalten. Darüber hinaus werden die Tierärzte dazu verpflichtet, eine dokumentierte Rechtfertigung im Falle einer prophylaktischen oder metaphylaktischen Verschreibung antimikrobieller Mittel auszustellen. Dafür ist eine klinische Untersuchung des betreffenden Tieres Voraussetzung.
Mit einer vollständigen Umsetzung durch die Mitgliedstaaten wird jedoch nicht vor Ende 2021 gerechnet, denn die betreffenden Verordnungen und die sekundäre Rechtsakte sehen eine dreijährige Übergangsfrist bis 2022 vor.